- Die Verfassungsbeschwerde von Marcus Schmidt, Vorstand des Vereins „autofrei leben“, die die Überprüfung von staatlich tolerierten Tötungsdelikten an Fußgängern forderte, ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Das Gericht blieb der Ansicht treu, es sei „teils unvermeidlich, teils erforderlich“, im Straßenverkehr Gewalt anzuwenden und nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie „keine Aussicht auf Erfolg“ habe.
-
Die Einhaltung der ab 2005 geltenden EU-Grenzwerte für gesundheitsschädlichen Feinstaub wird in vielen deutschen Ballungsgebieten schwierig. Der Tageswert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro m2 darf dann nur 35 mal im Jahr überschritten werden. Gegenwärtig werden an stark befahrenen Straßen oft weit über 100 Mikrogramm gemessen. Feinstaubpartikel stammen zu mindestens 70 Prozent aus Dieselmotoren – hier wehren sich vor allem die deutschen Fahrzeughersteller noch immer gegen die Einführung von Rußfiltern.
- Mehr als 300 Menschen, ausgerüstet mit tragbaren Radios und Kopfhörern, führten gleichzeitig am Hamburger Hauptbahnhof die gleichen Gesten aus. Mit diesem Radiobalett wollten sie Gesten in den Bahnhof zurückbringen, die nach der Privatisierung aus diesem verdrängt worden sind – das Handaufhalten etwa. Die DB fand das Projekt gar nicht gut und versuchte vergeblich, es gerichtlich verbieten zu lassen. Gut kam die Idee hingegen bei den Juroren des Alternativen Medienpreises an, die der Hamburger Kunstgruppe Ligna und den aktiven Hörern des Lokalsenders „Freies Sender Kombinat“ (FSK) den ersten Preis zuerkannten.
|