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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

VCD aktiv 3/2017

Gemeinsame Stellungnahme zur Haltung der Gewerkschaften zum Dienstfahrrad

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Leserbrief zum Artikel „Steigt auf!“ in der fairkehr 2/2017. Das Thema Diensträder, das Interview mit dem Gewerkschaftsvertreter und die unterschiedlichen Aspekte und Meinungen dazu, haben eine rege Diskussion im VCD ausgelöst, über die wir uns freuen. Denn das zeigt, dass der VCD ein Verband ist, der gesellschaftliche Debatten aufgreifen und weiterentwickeln kann – im konstruktiven Miteinander mit seinen Mitgliedern und allen gesellschaftlichen Interessensvertretern.

Die im Artikel geäußerte Meinung wird vom VCD-Vorstand geteilt – nicht, weil der VCD-Vorstand grundsätzlich gewerkschaftsfeindlich eingestellt ist oder gerne mit provokanten Pauschalpositionen punktet, sondern weil die Gewerkschaften in der Dienstrad-Frage und der dazu gehörigen Ein-Prozent-Regelung („Dienstwagenprivileg“) eine sehr kompromisslose Position vertreten und - aus Sicht des VCD - viele gesellschaftlich relevante Fragen nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Wir wollen hier auf die geäußerten Kritikpunkte aus den Leserbriefen eingehen:

Zum einen wurde kritisiert, dass Diensträder ein Privileg der Besserverdienenden wären und dass dieses Privileg von allen anderen finanziert würde. Das ist aus unserer Erfahrung nicht richtig: Dienstrad-Leasing ist gerade für untere Lohngruppen, z.B. Schichtarbeitende interessant. Denn die monatlichen Kosten liegen oft unter denen eines ÖPNV-Tickets und man ist unabhängig von Fahrplänen. Viele Anfragen von Betriebs-und Personalräten bestätigen das, denn sie interessieren sich genau aus diesen Gründen für das Modell. (Das sehen im Übrigen auch hochrangige Befürworter bei den Gewerkschaften so.)

Natürlich fordern wir als VCD, dass Arbeitgeber eingesparte Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss bezahlen. Es ist auch richtig, dass Arbeitgeber darüber hinaus Zuschüsse zahlen sollten. An derartigen Forderungen zugunsten der Arbeitnehmer würden wir gerne mit den Gewerkschaften arbeiten, dafür müssten diese aber konstruktiv mitstreiten. Man muss jedoch auch sehen, dass gerade kommunale Arbeitgeber in der Regel gar keine übertariflichen Zuschüsse bezahlen dürfen und die (freiwillige) Option „Gehaltsumwandlung“ de facto die einzige Möglichkeit ist.

Bewegungsmangel und dessen gesundheitliche Folgen sind schon heute der größte Kostenfaktor im solidarisch finanzierten Gesundheitssystem. Wir sind der Auffassung, dass die Allgemeinheit weit mehr profitiert, wenn mehr Menschen ein Dienstrad haben und nutzen, als es die Verluste bei der Sozialversicherung ausmachen können. Alle uns bekannten Forschungsergebnisse stützen diese Haltung deutlich. Der allgemeine Gesundheitsschutz ist auch ein übergeordnetes Ziel der Gewerkschaften und scheint uns in dieser Frage zu gering bewertet.

Ein weiteres Ziel der Gewerkschaften ist der Klimaschutz: Aus Sicht des VCD müssen sich Gewerkschaften daher die Frage stellen, warum sie bei den Diensträdern die SV-Beiträge so vehement verteidigen, es aber wenig Engagement gibt, sich damit auseinanderzusetzen, dass ca. 70 Prozent aller Neuzulassungen Dienstwagen sind. Hier entsteht über dieselbe Ein-Prozent-Regel ein Milliarden-Steuerloch (das Umweltbundesamt beziffert es auf mindestens 3,1 Mrd. pro Jahr – etwa 40 Euro pro Bürger pro Jahr) und es werden in der Regel übermotorisierte Oberklasse-Limousinen und SUVs subventioniert, die dann den Gebrauchtmarkt für PKW auf Jahre dominieren. Dienstwagen schädigen obendrein, wenn sie per Gehaltsumwandlung finanziert werden, massiv die SV-Kassen. Wir sehen darin die eigentliche soziale Ungerechtigkeit: Warum subventioniert die Allgemeinheit in Milliardenhöhe teure Oberklasseautos die unsere Klimaziele torpedieren und die Lebensqualität und Gesundheit der Allgemeinheit schädigen? Und warum sagen die Gewerkschaften dazu so wenig?

Wir würden gerne gemeinsam mit den Gewerkschaften eine sozial- und umweltgerechte Reform der 1%-Regelung entwerfen. Dafür sehen wir bei letzteren allerdings noch zu wenig Bereitschaft.

Ein weiteres Argument aus Leserbriefen ist, dass die Rentenansprüche in Summe, also bei vielen Jahren Dienstradleasing, merklich sinken. Der gewerkschaftsnahe Autoclub ACE - der im Übrigen auch das Dienstradmodell unterstützt und mit den Gewerkschaften nach Lösungen sucht – rechnet in einer Publikation vor, dass der Verlust beim monatlichen Rentenanspruch (Bruttolohn von 2500 Euro) nach drei Jahren Dienstradleasing je nach Fahrzeugtyp zwischen ungefähr einem und drei Euro liegt. Diese Effekte auf die Rente müssen transparent sein. Dafür sind aus unserer Sicht die Anbieter von Diensträdern, die Gewerkschaften, Personalvertretungen, Verbände wir der VCD und die Arbeitgeber zuständig. 

Wenn die Informationen vorliegen, sind wir jedoch der Meinung, dass Arbeitnehmer selbst entscheiden können und das auch dürfen sollten.

Der VCD ist weiter dabei, den Dialog mit den Gewerkschaften zu führen und trifft dabei auf ein deutlich vielschichtigeres Meinungsbild als es in der fairkehr vom Vertreter der Gewerkschaften vermittelt wird. Wir laden Sie herzlich ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen – per Leserpost, per Diskussion mit Ihren VCD-VertreterInnen vor Ort und natürlich freuen wir uns, wenn Sie im VCD aktiv mitmachen.

Herzliche Grüße
Regine Gwinner, Redaktion fairkehr
und der VCD-Bundesvorstand

fairkehr 5/2023