Politik 2/2007

Dienstwagenprivileg

Anti-Klima-Steuer

Deutsche Steuergesetze bescheren Unternehmern und Arbeitnehmern Auto-Mobilität zum Sondertarif und hebeln Klimaschutz-Instrumente aus.

 
  Foto: BMW

Ihren beruflichen Status drücken Manager und Unternehmer gern in Pferdestärken aus: Ein Fünfer-BMW bringt es auf bis zu 367 PS, beim Audi A8 quattro sind es maximal 350 und auch der Möchtegern-Geländewagen VW Touareg hat bis zu 350 PS unter der Haube. Gut zwei Drittel der Mittel- und Oberklassemodelle in Deutschland sind als Dienstwagen zugelassen. Viele Unternehmen leisten sich große Autos, weil sie sie komplett abschreiben können. Die Kosten für den Wertverlust während der Nutzungszeit, für Versicherung, Reparaturen und Sprit ziehen sie vom Firmengewinn ab und verringern dadurch ihre Steuerlast.

Umweltverbände und -politiker kritisieren diese Subvention als klimaschädlich. Während die EU dafür kämpft, dass die europäische Autoflotte von 2012 an im Schnitt nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer in die Luft bläst, kommt beim Touareg je nach Modell etwa die dreifache Menge Treibhausgas aus dem Auspuff.

„Es geht nicht an, dass der Staat die Anschaffung und den Betrieb solcher Autos durch seine absurde Steuerpolitik unterstützt“, sagt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. Die Grünen fordern, das sogenannte Dienstwagenprivileg auf umweltverträgliche Autos zu begrenzen. Unternehmen sollen künftig nur noch die Kosten für solche Pkw abschreiben können, die den Grenzwert von 140 Gramm CO2 pro Kilometer ab 2008 und 120 g/km ab 2012 einhalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion stellt ähnliche Forderungen – und weiß den Umweltminister auf ihrer Seite. Unternehmen sollten den Sprit für Dienstwagen nicht länger in beliebiger Höhe steuerlich absetzen können, erklärte Sigmar Gabriel im Interview mit dem „Stern“. „Bislang gilt: Je mehr Kraftstoff Firmenwagen verbrauchen, je mehr CO2 sie ausstoßen, desto höher sind die steuerlichen Vergünstigungen. Das ist absurd“, sagt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Kelber. Er will für verschiedene Fahrzeugklassen Grenzwerte für CO2 und damit für den Verbrauch einführen. Spritkosten könnten dann nur noch bis zu dieser Grenze von der Steuer abgesetzt werden. „Das spart dem Staat Milliarden Euro und bringt den Klimaschutz voran“, sagt Kelber. Er hofft, dass Unternehmen beim Dienstwagenkauf dann stärker auf Effizienz achten.

Das wäre auch gut für den Gebrauchtwagenmarkt. Mehr als die Hälfte der 2006 in Deutschland neu zugelassenen Autos waren Firmenfahrzeuge, ein Großteil davon Mittel- und Oberklassemodelle mit hohem Verbrauch. Nach ein bis vier Jahren landen sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt und prägen so das Bild und den CO2-Ausstoß auf Deutschlands Straßen.

Verbrauch spielt keine Rolle

Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Dienstwagen gern als Ersatz für Lohnerhöhungen zur Verfügung. Davon profitieren beide Seiten: Auf ein Auto müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden, und die Arbeitnehmer kommen auf diese Weise an einen günstigen Wagen, den sie auch privat nutzen können. Steuern, Kosten für Werkstatt, TÜV und Sprit übernimmt die Firma. Die Mitarbeiter müssen nur einen geldwerten Vorteil versteuern, der vom Neupreis des Autos abhängt (s. Kasten). „Auf diese Weise haben sie keinerlei Anreiz, umweltschonend zu fahren und Sprit zu sparen“, kritisiert VCD-Verkehrsexpertin Frauke Spottka. „Alle reden über den Klimawandel, und dabei bleibt ein großer Teil des deutschen Automarktes von Klimaschutzstrategien unberührt.“

Für den VCD ist Großbritannien ein Vorbild in Sachen Dienstwagensteuer. Dort hängt der geldwerte Vorteil für privat genutzte Firmenautos auch vom CO2-Ausstoß ab. Die Sätze reichen von 15 Prozent für Wagen, die weniger als 140 g/km produzieren, bis 35 Prozent für Autos mit mehr als 240 g/km. Schlechte Bedingungen für PS-Protze.

Kirsten Lange

   
 

Steuern für privat genutzte Dienstwagen

Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss pro Monat ein Prozent vom Listen-Neupreis des Wagens versteuern. Hinzu kommen Abgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Unternehmen – pro Kilometer 0,03 Prozent des Listenpreises. Bei einem Neuwagen, der 28000 Euro kostet und mit dem zehn Kilometer zum Arbeitsplatz zurückgelegt werden, müssen monatlich 360 Euro zusätzlich zum Bruttolohn versteuert werden. Dabei ist egal, wie viel Sprit das Auto verbraucht und wie viel CO2 es in die Luft bläst.

   
 

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