Magazin 1/2007Fahrverbote in UmweltzonenWegen Überschreitung der EU-Feinstaubgrenzwerte richten die Städte Umweltzonen ein, in denen Autos mit hohem Schadstoffausstoß nicht fahren dürfen.
Berlin plant, ab 2008 das Gebiet innerhalb des S-Bahnrings für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß zu sperren. Auch Düsseldorf, Stuttgart, Frankfurt, Köln und München haben die Einführung von Umweltzonen angekündigt. Die Städte wollen damit vor allem den Ausstoß von Feinstaub verringern, der aus Dieselmotoren stammt. Wer in der Umweltzone fahren will, braucht eine Schadstoffplakette. Die können Fahrzeughalter ab März 2007 für fünf bis zehn Euro beim TÜV oder in Autowerkstätten kaufen. Autofahrer müssen die Plakette von innen an die Windschutzscheibe kleben. Wer ohne Kennzeichnung in der Umweltzone fährt, muss mit einer Geldstrafe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Umweltzonen ist die neue Kennzeichnungsverordnung der Bundesregierung, die am 1. März 2007 in Kraft tritt. Der Gesetzgeber teilt Pkw, Busse und Lkw je nach Emissionen in vier Gruppen ein. Fahrzeuge der Gruppen 2 bis 4 bekommen eine farbige Plakette – rot, gelb oder grün. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen in Umweltzonen generell nicht fahren. Darunter fallen Diesel, die nicht mindestens den Abgasstandard Euro 2 einhalten, und Benziner, die keinen geregelten oder lediglich einen geregelten Katalysator der ersten Generation haben. Einige Altfahrzeuge können jedoch durch Nachrüstung, beispielsweise mit einem Partikelfilter, eine Plakette bekommen. Der VCD hat im Internet weitere Informationen zusammengestellt. Dort lässt sich auch über eine Online-Abfrage herausfinden, welche Plakette ein Fahrzeug bekommt und ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht. www.vcd.org/umweltzone.html
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