Magazin 6/2006Anerkennung durch EUDie EU-Kommission hat die Schlichtungsstelle Mobilität als außergerichtliche Vermittlungseinrichtung anerkannt.
Die EU-Kommission hat die Schlichtungsstelle Mobilität in die Liste der empfohlenen Verbraucherorganisationen aufgenommen. Sie bescheinigte der Institution unter dem Dach des VCD, alle Kriterien für Schlichtungsstellen nach europäischen Vorgaben zu erfüllen. Dazu gehören der Nachweis von Überparteilichkeit und Fachkompetenz, ein transparentes Verfahren sowie hohe Effizienz. „Alle, die den kostenlosen Service der Schlichtungsstelle Mobilität in Anspruch nehmen, haben jetzt die zusätzliche Gewissheit, dass unsere Arbeit internationalen Standards entspricht“, sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin des Projektes. Sie hoffe, dass das Signal von Seiten der EU dabei helfe, Unternehmen umzustimmen, die die Zusammenarbeit bisher ablehnen. Die Schlichtungsstelle Mobilität ist ein Projekt des Bundesverbraucherministeriums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln in Streitfällen zwischen Kunden und Fernverkehrsunternehmen, die durch Probleme bei Bahn-, Flug-, Schiffs- oder Busreisen entstanden sind. Schlichtungsstelle Mobilität, Postfach 610249,
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