Magazin 1/2006

Mehr Verbraucherschutz beim Fliegen

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu mehr Rechten von Fluggästen begrüßt.

Das Urteil bedeutet besseren Verbraucherschutz und kurbelt den Qualitätswettbewerb der Unternehmen an“, sagte VCD-Bundesgeschäftsführer René Waßmer. Der EuGH hatte bestätigt, dass Reisende bei Verspätungen oder Annulierung ihres Fluges einen Anspruch auf Entschädigung haben. Damit lehnte er den Einspruch der Fluggesellschaft gegen diese seit Februar 2005 geltende EU-Verordnung ab. Die Airlines hatten argumentiert, die Regelung verstoße gegen internationale Übereinkommen und zudem seien die festgesetzten Ansprüche übertrieben hoch.

Birgit Zandke-Schaffhäuser, Projektleiterin bei der Schlichtungsstelle Mobilität, bezeichnete das Urteil des EuGH als klares Signal an alle Fluggesellschaften, die sich bislang zögerlich oder ablehnend gegenüber außergerichtlicher Schlichtung verhalten hätten. „Das Argument der vermeintlichen Rechtsunsicherheit können sie nicht mehr anführen. Spätestens jetzt müssen sich die Unternehmen mit allen Facetten der Kundenrechte auseinander setzen.“

Die Schlichterinnen und Schlichter beim VCD vermitteln kostenlos in Streitfällen zwischen Fernverkehrsreisenden und Verkehrsunternehmen. Kunden können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich zuvor beim Unternehmen selbst beschwert haben und dort erfolglos waren oder mit dem Ergebnis unzufrieden sind.

www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org

zurück zum Inhalt