Titel 3/2005

Feinstaub

CO2 Steuer Schweiz

Die Schweiz hat die Kyoto-Ziele 1999 im CO2-Gesetz verankert. Demnach muss sie ihre Kohlendioxid-Emissionen bis ins Jahr 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um zehn Prozent reduzieren und zwar um acht bei den Treibstoffen und um 15 Prozent Prozent bei den Brennstoffen. Das Gesetz sieht vor, die Ziele zunächst auf freiwilliger Basis zu erreichen.

Foto: Marcus Gloger

 

Es zeigt sich nun, dass die freiwilligen Vereinbarungen bei weitem nicht genügen. Der CO2-Ausstoß ist insgesamt etwa gleich geblieben. Beim Verkehr, der 37 Prozent der CO2-Emissionen verursacht, hat er um acht Prozent zugenommen. Die Vereinbarung der Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfehlt ihr Ziel, den Verbrauch der Neuwagenflotte von durchschnittlich 8,4 Liter pro 100 km im Jahr 2000 bis 2008 auf 6,4 Liter zu senken. Das ist klar absehbar.

Deshalb gab der Bundesrat im vergangenen Jahr vier Vorschläge zur Zielerreichung in die Vernehmlassung. So nennen die Schweizer ein übliches Verfahren, bei dem interessierte Parteien und Organisationen – darunter der VCS – sich zu den Vorschlägen äußern können. Am 20. Januar 2005 war dieses Verfahren abgeschlossen. Die Vorschläge reichen von einer relativ hohen Lenkungsabgabe auf Treib- und Brennstoffe bis zur billigen Lösung mit dem so genannten Klima-Rappen für Treibstoff, die von der Erdölvereinigung und Straßenverbänden vorgeschlagen worden war.

Während sich rund 50 Organisationen von der Alpen-Initiative bis zu Gewerkschaften, Sozialdemokraten und VCS klar für die CO2-Lenkungsabgabe aussprachen, votierten rechtsbürgerliche Kreise für den Klima-Rappen.

Der vom VCS und seinen Mitstreitern favorisierte Vorschlag sah eine Abgabe von 30 Rappen (rund 20 Cents) auf jeden Liter Treibstoff und 9 Rappen (rund 6 Cents) auf den Liter Brennstoff vor. Die Bevölkerung hätte die Abgabe in Form von Krankenkassenprämien zurückerstattet bekommen (ca. 192 Franken pro Kopf – auch Kinder – und Jahr, also rund 125 Euro). Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und kostet je nach Kanton, Kasse und Eigenleistung mehrere hundert Franken. Diese Abgabe wäre im wahrsten Sinn des Wortes bemerkenswert gewesen, hätte das Verhalten beeinflusst und wäre somit der Umwelt zugute gekommen. Gleichzeitig hätte sie jene begünstigt, die am wenigsten Energie verbrauchen, Menschen mit unteren und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Am 23. März 2005 beschloss der Bundesrat jedoch, ab 2006 eine CO2-Steuer auf Brennstoffe (9 Rappen/l) und „versuchsweise“ den Klima-Rappen auf Treibstoffe zu erheben. Nach 2007 soll zudem eine Abgabe auch auf Benzin erhoben werden, sofern der Klima-Rappen nicht genügend wirkt. Der Bundesrat überlegt derzeit, Diesel von dieser Abgabe zu befreien. Diesel ist zur Zeit in der Schweiz etwas höher besteuert als Benzin (75,9 Rappen/l, unverbleites Benzin 73,1 Rappen/l). Es bleibt das Geheimnis der Schweizer Regierung, warum sie glaubt, ein Rappen könne das Verhalten spürbar beeinflussen. Mit seinem Vorschlag hat der Bundesrat einmal mehr der Straßenlobby nachgegeben. Diese Minimalabgabe muss nun vom zur Zeit bürgerlich dominierten Parlament gutgeheißen werden.

Anne-Lise Hilty,
Redakteurin des VCS-Magazins Leonardo

 

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