Magazin 2/2005

Rote Karte für Raser

Der VCD bedankt sich bei allen Spendern für die Unterstützung seiner Verkehrssicherheitsarbeit.

Foto: Volker Lannert
Verzweifelte Menschen, Tote und Verletze: Der tägliche Wahnsinn auf deutschen Straßen wird erfolgreich verdrängt.

Viele vom Ihnen haben im letzten Jahr unsere Arbeit für mehr Sicherheit im Verkehr unterstützt. Dafür möchten wir Ihnen recht herzlich danken! Im Rahmen von „Vision Zero – Null Verkehrstote” haben wir uns 2004 immer wieder für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen stark gemacht – denn dafür gibt es mehreren Umfragen zufolge eine Mehrheit in der Bevölkerung.

Solange die Politik untätig beibt und der Widerstand der Autoindustrie sinnvolle Maßnahmen verhindert, sind wir immer wieder mit Rasern konfrontiert, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Prominentestes Beispiel ist der zu trauriger Berühmtheit gelangte Daimler-Chrysler-Testfahrer „Raser Rolf“. Nicht immer endet riskantes Auffahren wie in diesem Fall tödlich. Jedoch: Zu geringer Sicherheitsabstand rangiert bei den Ursachen für Unfälle mit Personenschaden auf Platz vier.

VCD-Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker hat für Menschen, die sich von Rasern und Dränglern genötigt fühlen, die Orientierungshilfe „Rote Karte für Raser“ erstellt: Macht es Sinn gegenüber Rasern den juristischen Weg zu beschreiten? Was ist bei einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr zu beachten? Welche Informationen sollte eine Anzeige enthalten? Auf diese Fragen gibt der VCD-Handlungsleitfaden Antworten und erklärt die juristischen Hintergründe.

Alle SpenderInnen erhalten den Handlungsleitfaden kostenlos per Post. VCD-Mitglieder können dieses Produkt downloaden unter www.vcd.org oder gegen eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro bestellen
(Art.-Nr. 2619): VCD-Versandservice,
Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg
E-Mail: bestellung@vcd.org, Fax (02962) 800155

 

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