Magazin 1/2005

Lack geht vor - Kinder haften

Gerichte schützen parkende Autos: Kinder haften bei Sachbeschädigung, auch wenn sie jünger als zehn Jahre alt sind.

Foto: Archiv
Kinder müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Schrammen sie in diesem engen Streifen zwischen Häuserwänden, Mülltonnen und Verkehrschildern an geparkte Autos, müsssen sie für den Schaden aufkommen.

Der Spiel- und Bewegungsraum im Freien wird für Kinder immer enger: Ab sofort dürfen Kinder im Grundschulalter für Kratzer am Blech geparkter Autos, die unbeabsichtigt und durch Ungeschicklichkeiten passiert sind, haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals entschieden. Die Richter hoben den Haftungsausschluss für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren mit der Begründung auf, dass auch schon kleine Kinder, anders als im rollenden Straßenverkehr, selbst verantwortlich sein könnten.

In einem Fall, der durch die Instanzen bis zum BGH ging, war eine Neunjährige mit ihrem Fahrrad auf einem öffentlichen Parkplatz unterwegs, verlor das Gleichgewicht, kippte um und stieß mit ihrem Rad gegen einen Pkw. Im zweiten Fall stürzte ein neunjähriger Junge mit seinem Kickboard und prallte dabei gegen ein am Straßenrand geparktes Auto. Der BGH bestätigte in beiden Fällen die Vorinstanzen, wonach die Kinder bzw. deren Eltern schadenersatzplichtig sind.

Mit ihrer Entscheidung stellen die Richter einen im Freien ansonsten völlig ungeschützt herumstehenden Gegenstand unter besondern Schutz. Kratzer am Lack können auf viele Arten entstehen, die die Autobesitzer billigend in Kauf nehmen: Das Auto kann auch von Hagelkörnern, Kastanien oder herabfallenden Ästen getroffen werden.

Dass Kinder die Folgen ihres Handelns nicht annähernd realistisch einschätzen können, spielt für die Justiz keine Rolle mehr. Andersherum gilt vor Gericht aber als anerkannt, dass schon wegen winziger Kratzer gleich das gesamte Fahrzeugteil neu lackiert werden muss.

(ul)

 

zurück zum Inhalt