Titel 6/2004

Barrierefreies Internet

Surfen ohne Hindernisse

Bis Ende 2005 müssen alle Behörden des Bundes ihre Internetseiten barrierefrei gestaltet haben. Die Behindertenverbände erhoffen sich von dieser Verordnung einen wichtigen Impuls.

Der Begriff der Barrierefreiheit ist bisher vor allem aus dem Baurecht bekannt, das beispielsweise rollstuhlgerechte Eingänge zu öffentlichen Gebäuden vorschreibt. Im Internet gibt es für blinde, sehbehinderte oder motorisch eingeschränkte Menschen aber ähnlich unüberwindliche Barrieren, wie Treppen sie für einen Rollstuhlfahrer darstellen. Barrierefrei sind Internetauftritte, wenn sie für alle – insbesondere auch für behinderte Menschen – ohne Barrieren zugänglich sind.

In unserer Informationsgesellschaft spielt das Internet eine immer wichtigere Rolle. Gerade für behinderte Menschen ist es als Kompensation eingeschränkter Mobilität von besonderer Bedeutung. Wenn zum Beispiel die Möglichkeit besteht, Meldebögen oder Steuerformulare aus dem Internet herunterzuladen oder online auszufüllen, werden viele Behördengänge überflüssig. Online-Bestellungen können den beschwerlichen Weg ins Kaufhaus ersetzen und Internet-Chatrooms ermöglichen Kontakte und Informationsaustausch.

Um den Internetzugang für Behinderte wenigstens im Bereich des öffentlichen Lebens zu vereinfachen, verabschiedete die Bundesregierung im Juli 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die BITV gilt für öffentlich zugängliche Inter- und Intranetauftritte der Behörden der Bundesverwaltung. Die Bedingungen der BITV – 66 Gebote bzw. Verbote – sind für neue Internetauftritte sofort und für bestehende Internetauftritte bis Ende 2005 zu erfüllen.

Der Fokus bei der Erstellung barrierefreier Internetseiten liegt hauptsächlich auf folgenden Punkten:

  • Blinde Menschen können nur Textinformationen einer Internetseite mit der Brailletastatur ertasten oder über eine Sprachausgabe hören.
  • Sehbehinderte benötigen optimale Farbkontraste und eine große Schrift, die sich individuell einstellen lässt.
  • Farbenblinde Menschen können bestimmte Farben nicht unterscheiden.
  • Sehbehinderte, Blinde und manuell-motorisch eingeschränkte Menschen steuern den Cursor mit der Tastatur. Bei starker motorischer Einschränkung verwenden sie eine Kopfmaus, Tastenmaus oder ähnliches.

Die wesentlichen Anforderungen der BITV lassen sich sehr verkürzt darstellen:

  • Der reine Textextrakt einer Webseite – ohne Grafiken, Layout, Javascript etc. – muss alle Informationen des Originals enthalten und den logischen Zusammenhang der Seite korrekt darstellen.
  • Das Layout einer Webseite muss an die Bedürfnisse des Nutzers anpassbar sein.
  • Die Internetseite muss auch nur mit der Tastatur vollständig bedienbar sein, insbesondere auch ohne Maus.
  • Die Seitenstruktur soll übersichtlich, die Texte einfach verständlich sein

Babette Borries

Die Autorin ist Beraterin für barrierefreies Internet bei der CONET AG, Hennef.

Im Internet finden sich viele Informationen zum Thema Barrierefreiheit: Besonders gut sind die Internetseiten von „Einfach für alle“, einer Initiative der Aktion Mensch. Hier finden sich auch Informationen zur Erstellung von barrierefreien Formularen und pdf-Dateien: www.einfach-fuer-alle.de

Die Seite über barrierefreies Webdesign mit vielen Infos und Beispielen:
www.barrierefreies-webdesign.de

Wer die maschinell lesbaren Bestandteile seiner Internetseiten auf Barrierefreiheit testen möchte, kann das unter www.barrierefinder.de tun
(funktioniert nur im Internet Explorer).

 

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