CO2-Kennzeichnungspflicht für Autos Vorbild Kühlschrank Kühlschrank und Waschmaschine sind längst in Energieeffizienzklassen eingeteilt, die den umweltbewussten Kauf erleichtern. Die EU verlangt seit drei Jahren eine solche Kennzeichnungpflicht auch für Autos, aber die Bundesregierung verschläft eine verbraucherfreundliche Umsetzung.
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In Dänemark, Belgien und den Niederlanden sind Energielabel bei Autos längst Standard. Verbraucher können dort Autos nicht nur nach Aussehen, Größe, Preis und Marke aussuchen, sondern ihre Kaufentscheidung von Umweltkriterien wie Energieverbrauch und Kohlendioxidausstoß abhängig machen. Einfach verständliche, farbige Etiketten zeigen auf einen Blick, wie energiesparend die Fahrzeuge sind – je nach Modell und Ausstattung. Nach europäischem Recht müssten auch deutsche Autohändler seit Januar 2001 ihre Fahrzeuge mit Informationen über den Energieverbrauch kennzeichnen. Doch die Bundesrepublik hat die EU-Richtlinie 1999/94/EG bisher verschleppt. Der Europäische Gerichtshof hat die rot-grüne Bundesregierung wegen der Nichtumsetzung verurteilt und es drohen Bußgelder in Millionenhöhe, wenn nicht europäisches Recht in eine entsprechende nationale Verordnung umgesetzt wird. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Bereits den ersten Verordnungsvorschlag reichte das Wirtschaftsministerium ein Jahr zu spät ein. Vorgelegt hatten die Verantwortlichen nur eine Minimallösung: Auf den Autoetiketten sollten nur nackte Zahlen stehen, die den Kraftstoffverbrauch in Liter pro 100 Kilometer und die CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer angeben. „Solche Angaben nützen dem Verbraucher gar nichts. Es fehlen bewertende Informationen, anhand derer die Autokäufer auf einen Blick erkennen können, ob das Auto ihrer Wahl ein Energiesparer oder eine Spritschleuder ist“, erklärt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Diesem ersten Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verweigerte das Bundesumweltministerium die erforderliche Zustimmung. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, die Vorschläge der Umwelt-, Verbraucherverbände und Automobilclubs zu berücksichtigen. ACE, ADAC, die Verbraucherzentralen und der VCD fordern eine transparente, vergleichende Kennzeichnung. Der VCD und der Bundesverband der Verbraucherzentralen haben einen gemeinsamen Entwurf zur Pkw-Verbrauchskennzeichnung vorgelegt, die sich an dem bewährten Schema der Energiekennzeichnung von Elektrogeräten orientiert. Der Vorteil: Das System ist dem Verbraucher bereits vertraut. Ein erprobtes Konzept, das keinen Anklang im BMWA fand. Potenziale nutzen „Im Prinzip ist eine Verordnung, die über die EU-Richtlinie hinausgeht ja sinnvoll. Aber in diesem Fall verbietet das unser nationales Gesetz“, erklärt Norbert Leffler vom Bundeswirtschaftsministerium das Versäumnis. Im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sei verankert, dass EU-Richtlinien nicht über die Minimalanforderungen hinaus umgesetzt werden sollen, wegen der „Harmonisierung Europas“. Lottsiepen hält das für eine billige Ausrede: „Erst verzögern, nicht wollen und verschleppen und dann eine verbraucherfeindliche Umsetzung der EU-Richtlinie mit der EU-Harmonisierung begründen – das sind juristische Winkelzüge.“ Hätte die Bundesregierung jemals ernsthaft eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung gewollt, wäre es ein Leichtes gewesen, diesen Abschnitt des Gesetzes entsprechend zu formulieren. Außerdem habe das nationale Recht in der gesamten Diskussion bisher nie zu Debatte gestanden. Erst jetzt, da der Europäische Gerichtshof geurteilt hat, gibt es wieder einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums. Er lag dem VCD im Januar diesen Jahres zur Stellungnahme vor. „Drei Jahre Verzögerung, um jetzt einen noch schlechteren Entwurf auf den Tisch zu bringen. Das Ergebnis ist eine eklatante Missachtung von Verbraucherinteressen und Umweltbelangen“, kommentiert Lottsiepen die Vorlage. Er befürchtet, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Bußgelddruck aus Brüssel nutzen will, um seine Minimallösung doch noch durchzusetzen. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission ergab, dass die Verbrauchskennzeichnung nach dem „Kühlschrank-Modell“ binnen 10 Jahren zu einer vier- bis fünfprozentigen Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte führen könnte. „Dieses Potenzial muss im Sinne des Klimaschutzes unbedingt genutzt werden“, sagt VCD-Experte Lottsiepen. Valeska Zepp |
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