Der VCD hat im Rahmen des von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt geförderten Projektes
ein umfassendes Konzept für einen besseren Schutz vor Verkehrslärm erarbeitet. Monika
Ganseforth, stellvertretende Bundesvorsitzende des VCD, präsentierte auf der Veranstaltung die
wichtigsten Forderungen daraus. Sie forderte die Politik auf, sich des Problems endlich ernsthaft und
umfassend anzunehmen. „Verkehrslärm macht nicht nur krank, sondern verursacht enorme
volkswirtschaftliche Schäden. Dennoch wurde dieses Problem in der Umweltpolitik bisher nahezu
vergessen. Während große Anstrengungen für eine bessere Luft- und Wasserqualität in
den letzten Jahrzehnten spürbare Erfolge gebracht haben, beeinträchtigt Verkehrslärm immer
mehr Menschen“, sagte die VCD-Vorsitzende.
In den Mittelpunkt seiner Forderungen stellt der VCD eine umfassende Lärmschutzgesetzgebung, die
schärfere Immissionsgrenzwerte und einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an
bestehenden Verkehrswegen einschließt.
Für eine erfolgreiche Gesamtstrategie gegen Verkehrslärm sind nach Auffassung des VCD
außerdem Verkehrsvermeidung und -verlagerung auf umweltschonende Verkehrsmittel,
Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine bessere Zusammenarbeit bei der Gebiets-, Verkehrs- und
Lärmschutzplanung, intensivere Forschung im Bereich Lärmvermeidung sowie mehr
Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung notwendig. Bei der Verschärfung der
Lärmgrenzwerte für alle Fahrzeugtypen sieht der VCD einen dringenden Handlungsbedarf seitens der
EU. Um Marktanreize für lärmarmes Verhalten bzw. den Kauf lärmarmer Fahrzeuge zu schaffen,
sollten eine Staffelung der Kfz-Steuer auch nach Geräuschemissionsklassen vorgenommen sowie
lärmabhängige Trassenpreise für Schienenfahrzeuge und lärmabhängige
Landegebühren für Flugzeuge eingeführt werden.
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Margareta Wolf (Bündnis 90/
Die Grünen) zeigte sich optimistisch, dass es der Bundesregierung in diesem Jahr gelingen würde,
eine anspruchsvolle Novelle des Fluglärmgesetzes und die Umsetzung der für die Lärmpolitik
wichtigen EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht zu verwirklichen.
Deutliche Kritik äußerte dagegen der Bundesverwaltungsrichter Dr. Ulrich Storost in seinem
Vortrag. Er stellte bei der Verkehrslärmgesetzgebung „ein kaum noch erträgliches Maß
an gesetzgeberischer Entscheidungsabstinenz“ fest.
Die Bundestagsabgeordneten Astrid Klug (SPD), Winfried Hermann (Bündnis 90/ Die Grünen) und
Michael Kauch (FDP), die abschließend Stellung zu den VCD-Forderungen bezogen, räumten den hohen
Handlungsbedarf beim Schutz vor Verkehrslärm ein, verwiesen zugleich aber auf die massiven
widerstreitenden Interessen. Sie bedankten sich für die hohe Qualität der
Abschlussbroschüre und der Tagungsbände zu den einzelnen Workshops, die ihnen bei ihrer
Parlamentsarbeit gute Dienste leisteten.
Helmar Pless
Die 48-seitige Abschlussbroschüre „Maßnahmen gegen
Verkehrslärm“ kann gegen eine Bearbeitungs- und Versandkostenpauschale in Höhe von 5 Euro
beim VCD, Eifelstr. 2, 53119 Bonn oder unter versand@vcd.org bestellt
werden.
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