Der private Zugbetreiber Connex hatte gerichtlich
prüfen lassen, ob die Länder den regionalen
Schienenverkehr ohne Ausschreibung an die DB AG vergeben
dürfen. Jetzt bestätigte das Gericht, dass der
bis zum Jahr 2012 abgeschlossene Verkehrsvertrag zwischen
dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG mit einem
Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro rechtmäßig
ist. Demnach können die Länder weiterhin
problemlos Langzeitverträge mit der DB aushandeln,
ohne die Strecken auszuschreiben. Konkurrenzunternehmen
erhalten keine Chance, sich zu etablieren. Die Richter
folgten den Argumenten des Landes und der Bahn. Demnach
gehört der öffentliche, subventionierte
Nahverkehr zur Daseinsvorsorge und unterliegt nicht der
Ausschreibungspflicht. Der VCD wertet diesen
Richterspruch als Rückschlag für die Bahnreform
und den Wettbewerb auf der Schiene. Im Regionalverkehr
hält die DB mit einem Marktanteil von über 90
Prozent bundesweit immer noch ein Quasi-Monopol.
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