ÖPNV braucht Geld. Wie Kommunen ihren Nahverkehr subventionieren dürfen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Juli 2003 als letzte Instanz entschieden. ÖPNV-Juristen stimmen darin überein, dass dieses Urteil weit reichende Konsequenzen haben wird.
Bislang besteht ein auch für Spezialisten kaum übersehbares Gewirr von Finanzierungsregelungen. Die Höhe der Subventionen der Unternehmen wird oft erst nachträglich festgesetzt. Welche Leistung die Unternehmen erbringen müssen, ist häufig nicht fixiert.
Zwar lässt der EuGH Subventionen weiter zu. Er verlangt aber, dass nur für klar fixierte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gezahlt wird, die Höhe vorab anhand objektiver Kriterien bestimmt ist und keine Überkompensation erfolgt. Zusammen mit den Regelungen des deutschen Rechts und des Vergaberechts heißt dies, dass regelmäßig Verkehrsverträge abzuschließen sind. Die meisten Verträge müssen europaweit ausgeschrieben werden.
Die Tendenz des Urteils war erwartet worden. Zu hoffen ist, dass die fällige ÖPNV-Finanzreform angegangen wird und dabei, statt juristischer Winkelzüge, die Interessen der Fahrgäste in den Vordergrund rücken.
Urteil: Rs. C-280/00 Altmark Trans
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