Jeder Verbraucher darf defekte Waren
umtauschen oder zurückgeben. Doch die Kunden im öffentlichen
Verkehr sind rechtlos. Sie haben weder Anspruch auf Beförderung,
noch auf Ersatz bei nicht erbrachter oder mangelhafter Leistung
eines Verkehrsunternehmens. Nach dem Willen von Verbraucherschutzministerin
Renate Künast (Grüne) soll sich das nun ändern.
Die gültige Eisenbahnverkehrsordnung stammt aus den dreißiger
Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das Künast-Ministerium
will nun bessere Fahrgast-Rechte durchsetzen. Anstatt Reisegutscheine
auf Kulanzbasis zu verteilen, solle die DB den Kunden endlich
verbindliche Ersatzansprüche einräumen, wenn Züge
verspätet ankommen oder ganz ausfallen, sagte der parlamentarische
Staatssekretär Matthias Berninger (Grüne) gegenüber
dem Berliner Tagesspiegel. Jedes normale Reiseunternehmen sei
zum Schadenersatz verpflichtet, wenn es die versprochene Leistung
nicht erbringe. Außerdem fordert Berninger Nachbesserungen
beim neuen Preissystem. Bislang verweigere die DB jedoch eine
Diskussion mit dem Ministerium über mehr Kundenrechte. In
der Stuttgarter Zeitung konterte DB-Chef Mehdorn, Frau Künast
wolle sich auf Kosten der Bahn profilieren. Was ohne Rücksicht
auf das Verursacherprinzip an Entschädigungen gefordert werde,
könne keiner bezahlen. Das für die DB verantwortliche
Bundesverkehrsministerium fühlt sich nicht zuständig:
Das Preissystem sei alleine Entscheidung des Bahnvorstands, heisst
es. Auch bei den Fahrgastrechten will man nicht tätig werden.
Auf den DB-Internetseiten sucht man beinahe vergebens nach einer
Beschwerdestelle. Erst unter „Kontakt“ findet sich
eine Telefonnummer. Für 12 Cent pro Minute können gestresste
Fahrgäste unter 01805/194195 ihren Frust loswerden.
Michael Schwager
Mehr Info:
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.verbraucherministerium.de
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