Flugverkehr

Fliegen muss teurer sein

Das Umweltbundesamt hat die so genannten „externen Kosten“ des Flugverkehrs für Mensch und Umwelt ausrechnen lassen. Das Ergebnis der Studie: Tickets müssten um 10 bis 50 Euro pro Flug teurer werden.


Foto: Hapag-LLoyd
Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos: Unbelastet von Mineralöl- und Mehrwertsteuer sowie den Folgekosten verursachter Umweltschäden können Fluggesellschaften zu Spottpreisen umherfliegen.

 

In Zeiten, in denen sich die Fluggesellschaften mit Dumpingpreisen unterbieten, wirft so mancher überzeugte Bahnfahrer sein Ökogewissen über Bord und steigt in den Flieger. Zu verlockend sind Preise um die 20 Euro für einen innerdeutschen Flug. Die DB ist gerade dabei, ihren bisherigen Vorteil, auch noch spontan mit der BahnCard zum halben Preis reisen zu können, zugunsten eines den Fluggesellschaften abgegucktes Frühbucher-Ticketings aufzugeben.

Die Belastungen für Mensch und Umwelt durch Lärm, Luftschadstoffe und Treibhausgase, die infolge des stark wachsenden Flugverkehrs entstehen, verursachen erhebliche Kosten. Diese so genannten externen Kosten sind aber bislang nicht in den Ticketpreisen enthalten und müssen von der Allgemeinheit getragen werden. Um die Höhe dieser Kosten benennen zu können, hat ein niederländisches Forschungsinstitut im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) die vom Flugverkehr ausgehenden Belastungen für verschiedene Strecken und Flugzeuggrößen in Euro beziffert. Die Kosten für einen 500-Kilometer-Flug – zum Beispiel von München nach Berlin – mit einem durchschnittlichen 100-sitzigen Flugzeug bei voller Auslastung geben die Forscher mit 10 Euro pro Passagier an. Bei einem Langstreckenflug über 6000 Kilometer – zum Beispiel zwischen Frankfurt und New York – verursache ein durchschnittliches 400-sitziges Flugzeug bei voller Belegung externe Kosten in Höhe von 43 Euro pro Fluggast.

Externe Kosten einbeziehen

„Wir fordern schon lange eine Gleichbehandlung aller Verkehrsträger. Dazu gehört auch, dass die Flugpassagiere die Kosten zahlen, die sie verursachen,“ sagt Axel Friedrich, Auftraggeber der Studie beim Umweltbundesamt. Zwar seien nicht alle Schäden direkt mit Geld aufzuwiegen, aber Folgekosten für Lärmschutzmaßnahmen, Bergwaldprojekte oder etwa Deicherhöhungen, die durch die CO2-bedingte Erwärmung der Erdoberfläche notwendig geworden seien, müssten verursachergerecht in die Ticketpreise eingerechnet werden. Andreas Troge, Präsident des UBA, kritisierte bei der Vorstellung der Studie in Berlin, dass der Flugverkehr immer noch erhebliche Steuervergünstigungen genieße, etwa die Mineralölsteuerbefreiung für Kerosin und die Umsatzsteuerbefreiung für internationale Flüge. „Allein diese Subventionen kosten die Steuerzahler jährlich rund sieben Milliarden Euro“, sagte der UBA-Chef. „Die Festlegung der neuen Koalitionsvereinbarung, Flüge ins EU-Ausland nicht länger von der Mehrwertsteuer zu befreien, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Troge weiter.

Die Studie berechnet für vier unterschiedliche Flugzeuggrößen – 50, 100, 200 und 400 Sitze – und für vier verschiedene Distanzen von 200 bis 6000 Kilometer jeweils die beim Starten und Landen sowie beim Reiseflug verursachten externen Kosten. Als Grundlage der Schattenpreise, etwa für den CO2-Ausstoß, haben die Forscher die Annahmen aus dem Kyoto-Protokoll der Klimakonferenz zugrunde gelegt. Dabei haben sie ermittelt, dass bei kurzen Flügen die durch Lärm und lokalen Schadstoffausstoß verursachten Schäden dominieren. Bei längeren Strecken wird der Effekt auf das Klima dagegen bedeutsamer. In Zahlen ausgedrückt: Für einen 200-km-Flug machen die lokalen Wirkungen etwa 80 Prozent an den berechneten externen Kosten aus. Für einen Flug von 6000 Kilometern dominiert hingegen der Beitrag zum Treibhauseffekt mit etwa 90 Prozent die externen Kosten.

Uta Linnert

Die Zusammenfassung der Studie „Externe Kosten des Flugverkehrs“ in englischer Sprache gibt es unter www.umweltbundesamt.de/aviation.pdf
Sie wird zudem in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes Anfang Januar 2003 veröffentlicht.
Die Bundesdelegiertenversammlung des VCD hat eine Resolution zur umweltverträglichen Gestaltung des Flugverkehrs verabschiedet: www.vcd.org


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