Schutz vor Lärm

Kampf gegen den Krach

Der Einzelne hat nicht viele Möglichkeiten, sich selbst gegen Lärm zu schützen. Wer jedoch deutlich über den gesetzlichen Lärmgrenzwerten liegt, hat Anspruch auf Schallschutz.

 

Menschen nehmen Lärm subjektiv wahr. Wenn es um die Finanzierung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen geht, zählen jedoch nur objektive Berechnungen. Wie laut es zu Hause oder am Arbeitsplatz wirklich ist, kann man mit Hilfe des VCD-Lärm-Koffers ermitteln. Stellt sich heraus, dass der entscheidende Grenzwert (s. Tabelle) überschritten ist, reichen die eigenen Messungen jedoch nicht aus, um Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen beantragen zu können. Dazu ist ein Lärmschutzgutachten nötig. Um Lärmbetroffenen weiterzuhelfen, hat die Stiftung Warentest in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt die Aktion „Straßenlärm“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projekts kann jeder für 47 Euro ein Lärmschutzgutachten anfordern und bekommt außer einer Berechnung der Lärmwerte auch Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten den Lärm zu verringern.

Aktiv oder passiv

Lärmschutzmaßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: aktiver Lärmschutz, der an der Entstehungsquelle des Lärms wirkt, und passiver Lärmschutz, der an der Einwirkstelle ansetzt. Für den Einzelnen sind passive Lärmschutzmaßnahmen eher umsetzbar. Die Höhe der Zuschüsse ist in verschiedenen Verordnungen geregelt. Zuständig sind – je nach Straßentyp – Bund, Land oder Kommune und Ansprechpartner ist das Bauamt der Stadt oder des Kreises. Bei Straßenlärm werden häufig drei Viertel der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern oder von schalldämmenden Lüftungselementen übernommen. Nur Hauseigentümer können Lärmschutz beantragen. Wer zur Miete wohnt, muss sich an den Vermieter wenden.

Vor einer Entscheidung für teure Schallschutzfenster sollte die Schalldämmung der Außenwände überprüft werden. Oft kann schon die Erneuerung des beschädigten Außenputzes eine spürbare Verbesserung bringen. Schallschutz und Wärmeschutz gehen häufig Hand in Hand. Die Faustregel „Schallschutz bringt Wärmeschutz“ gilt jedoch umgekehrt nicht.
Da Schallschutzfenster die Geräuschbelastung nur mindern, wenn sie geschlossen bleiben, haben Lärmgeplagte oft nur die Wahl zwischen Lärm- und Klimastress. Deshalb ist es besonders wichtig, mit dem Schutzfenster eine alternative Belüftungsmöglichkeit einzubauen. Wer die nicht hat, muss mehrmals täglich jeweils zehn Minuten durchlüften. Sonst erhöht sich die Luftfeuchtigkeit in den Räumen und begünstigt die Schimmelbildung an den Wänden oder in schlecht belüfteten Ecken.

In Altbauten ist es nicht immer nötig, die vorhandenen Fenster durch Schallschutzfenster zu ersetzen – alte Fenster können auch verbessert werden, zum Beispiel durch Abdichtung gegen das Mauerwerk oder durch den Einbau von isolierverglasten Scheiben.

Ruhe in Haus und Garten

Die Ausbreitung von Schall wird durch Hindernisse wie Gebäude, Schallschirme und Erdwälle erschwert. Dabei gilt: Je höher und länger das Schallhindernis, desto erträglicher wird der Lärm. Die Materialien müssen luftundurchlässig sein, da sich Schall über die Luft ausbreitet.

Eine Abschirmung kann Lärm maximal um 15 bis 20 Dezibel reduzieren. Sie sollte nahe an der Lärmquelle stehen, damit sie optimal wirkt. Effektive Abschirmung erreicht man am Besten durch einen lückenlosen Schallschirm, das heißt, dass auch die Nachbarn den Schallschutz an ihrem Grundstück fortführen müssen.

Die Abschirmung muss immer so hoch sein, dass die Sichtverbindung zwischen Lärmquelle und Empfänger unterbrochen ist – je höher, um so besser. Dabei spielt das Material des Schutzschirms nur eine geringe Rolle. Es geht stets mehr Schall um ihn herum als durch ihn hindurch. Dagegen sollte auf das Gewicht geachtet werden (mindestens 25 kg/m2, besser 40 kg/m2). Dicht schließende Holzbalken, (Draht-)-Glas oder dicke Kunststoffplatten eignen sich gleichermaßen.

Erdwälle benötigen mehr Platz, können aber bepflanzt werden und sehen somit schöner aus. Außerdem kann das Erdmaterial aus dem Garten entnommen werden, wodurch sich automatisch eine Sitzmulde bildet, die den Schutzeffekt nochmals vergrößert. Bäume und Hecken sind als Lärmschutz nicht geeignet und haben allenfalls psychologische Wirkung: Eine Lärmquelle die nicht sichtbar ist, wird weniger stark wahrgenommen.

Valeska Zepp


VImmissionsgrenzwerte Straßen und Schienenlärm in dB (A)

Tag
6–22 Uhr
Nacht
22–6 Uhr
Gewerbegebiete
Kern-, Dorf-, Mischgebiete
Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungen
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime

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