EuGH-Urteil

Von Finnland lernen

Am 17. September bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil die Rechtmäßigkeit von Umweltstandards bei der Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen.

 

Foto: Stadtverkehrsgesellschaft frankfurt/Oder
 
Wer will, der kann: Erdgasbusflotte in Frankfurt/Oder

 

Finnland ist nicht nur bei der Pisa-Studie das Maß der Dinge. Die finnische Hauptstadt Helsinki hatte bereits 1997 in der Ausschreibung für eine Buslinie Bonuspunkte für den Einsatz besonders schadstoffarmer und leiser Busse vergeben. Die Busse sollten den EEV-Standard (Enhanced Environmentally Friendly Vehicles) einhalten, der noch über den erst ab 2009 geltenden Euro5 Grenzwert der EU hinausgeht. Derzeit halten nur Erdgasbusse diese Werte ein. Neben der Qualität des Fuhrparks wurden bei der Vergabe der Gesamtpreis und das Qualitäts- und Umweltkonzept des Verkehrsunternehmers berücksichtigt. Ein unterlegener Bewerber klagte gegen die umweltbewussten Stadtpolitiker, weil nur wenige Busgesellschaften über solche Fahrzeuge verfügten. Er sei mithin diskriminiert worden.

Die europäischen Richter haben nun im Sinne der Umwelt entschieden. Eine Kommune darf demnach Umweltschutzkriterien festschreiben, wenn sie mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen und von Anfang an transparent sind.

„Das Urteil zeigt, dass diejenigen Unternehmen, die sich durch Qualitäts- und Umweltstandards wappnen, keine Angst vor dem Wettbewerb haben müssen“, erklärt VCD-Vorstand Christoph Erdmenger. Das Argument vom Billiganbieter aus dem Ausland sei damit vom Tisch.

Der EuGH bestätigt nachdrücklich auch die Bemühungen des Bundesumweltministeriums zur Verankerung anspruchsvoller Umweltschutzkriterien im ÖPNV. Minister Jürgen Trittin begrüßte die Entscheidung aus Luxemburg: „Es ist wichtig, dass Busse und Bahnen bei der Umweltfreundlichkeit die Nase vorn behalten. Als Konsequenz aus dem Urteil sollten die Kommunen den Verkehrsunternehmen und den Herstellern jetzt deutliche Signale geben, um die Umweltfreundlichkeit des ÖPNV dauerhaft zu sichern.“

„Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wird sich nach diesem Urteil die Frage stellen müssen, ob seine bisherige harte Positionierung pro Diesel und contra Erdgas noch der Interessenlage seiner Mitgliedsunternehmen entspricht“, drängt Reinhard Kaiser, Leiter des Arbeitskreises Umwelt und Verkehr im BMU zu mehr Offenheit. Dies gelte umso mehr, als der Diesel seine EEV-Bewährungsprobe noch vor sich hätte. „Sicher ist“, so Kaiser, „dass Umweltstandards ein zentraler Faktor im Wettbewerb sein werden.“

Zwei weitere beim EuGH zur Entscheidung anstehende Verfahren können diesen Wettbewerb von heute auf morgen über die deutschen Unternehmen kommen lassen. Wer das Alleinstellungsmerkmal hoher Umweltstandards in die Waagschale werfen will, findet beim VCD alle Informationen. In den vergangenen drei Jahren hat Michael Müller als Projektleiter die Umweltqualität des ÖPNV und die Werkzeuge zur Bewahrung von Angebots- und Umweltqualität im Wettbewerb im Auftrag von BMUund Umweltbundesamt untersucht. Die Ergebnisse sind in drei Broschüren dokumentiert.

Die druckfrisch vorliegende ÖPNV-Umweltliste 2002 zeigt auf 24 Seiten die umweltfreundlichsten ÖV-Unternehmen Deutschlands. Wer also in diesen Fragen von anderen lernen will, muss nicht, wie zahlreiche Bildungspolitiker, die Reise ins kalte Finnland antreten. Bestellen Sie das Heft und bleiben Sie in der Nähe, in Rosenheim, Saarbrücken, Frankfurt/Oder, Hannover, Freiburg oder Gera.

Michael Adler



Alle drei Hefte gibt’s für je 5 Euro
Pauschale beim VCD fairsand, Eifelstr. 2, 53119 Bonn,
Fax: (0228) 98585-10

 


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