In Deutschland haben Politiker
und kommunale Busunternehmen jahrelang gegen die Öffnung
des ÖPNV-Marktes gemauert. Jetzt sieht alles danach aus,
dass ihre Abwehrfront von außen eingedrückt wird. Am
19. März legte der Generalanwalt Philippe Léger dem
Europäischen Gerichtshof (EUGH) seine Empfehlungen vor. Folgen
die Richter seinem Plädoyer was sie in aller Regel
tun würde das viele deutsche ÖPNV-Unternehmen
in die Pleite oder zum Notverkauf zwingen.
Offiziell gibt es zwei Methoden bei der Vergabe einer Buskonzession.
Ist der Verkehr eigenwirtschaftlich zu betreiben
also ohne staatliche Hilfen so kann eine Kommune oder ein
Landkreis den besten Antrag auswählen. Beim gemeinwirtschaftlichen
Verkehr hingegen ist von Anfang an klar, dass er ohne Zuschüsse
nicht gehen wird. Hier ist eine öffentliche Ausschreibung
zwingend vorgeschrieben.
Tatsächlich aber sind Ausschreibungen in Deutschland nach
wie vor die Ausnahme. Der Grund: Die angestammten ÖPNV-Unternehmen
verbuchen die zu erwartenden Zuwendungen aus den öffentlichen
Kassen als Erlöse im handelsrechtlichen Sinne
und stellen den Verkehr als eigenwirtschaftlich dar
mit Wissen und Billigung der Behörden. Bei solch ungleichen
Startbedingungen lassen sich Konkurrenten im Normalfall gar nicht
erst blicken. In Stendal aber wollte sich die Nahverkehrsgesellschaft
Altmark GmbH diese Praxis nicht gefallen lassen und klagte. Philippe
Léger gibt ihrer Position Recht. Die Zuschüsse verzerrten
den Wettbewerb und seien insofern nicht EU-konform. Zwar könne
ein Mitgliedsland durchaus Beihilfen gewähren. Doch die müssten
zuvor bei der EU-Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden.
Schlimmer noch für die ÖPNV-Unternehmen: Alle nicht
aus Brüssel abgesegneten Zuschüsse seien zurückzufordern,
fordert der Generalanwalt.
Mit dem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Es würde
sofortige Konsequenzen erfordern während eine gesetzliche
Regelung Übergangsfristen ermöglicht hätte. Der
Versuch, die eigenen Unternehmen zu schützen, kann nun zum
Bumerang werden.
Annette Jensen
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