Für Menschen ist Angurten zur Selbstverständlichkeit geworden. Völlig anders sieht es mit
Vierbeinern aus. Diese turnen oft völlig frei auf der Hutablage, der Rückbank oder auf dem
Beifahrersitz herum. Eine generelle Tiersicherungspflicht besteht in Deutschland nicht, denn
ein Tier ist juristisch gesehen eine Sache.
Teuer wird es für den Autofahrer, wenn der Hund oder die Katze einen Unfall verursacht.
Versicherungen können dann die Zahlung verweigern.
Weitaus schlimmer noch als möglicher finanzieller Schaden ist die Verletzungsgefahr, die von
ungesicherten Tieren ausgeht. Crashversuche der Allianzversicherung mit einem
Zwergschnauzerdummy (6,5 Kilogramm) bestätigen dies. Die Wucht des Aufpralls riss das
Sicherheitstrennnetz aus der Verankerung, bei einem anderen Versuch schoss der Hundedummy mit
hoher Geschwindigkeit gegen die Vordersitze und dann durch die Frontscheibe.
Wohin also mit den lieben Haustieren während der Fahrt? In Kombis ist der Kofferraum in
Verbindung mit einem Trenngitter sinnvoll. Kleine Tiere sollten zusätzlich in einer befestigten
Transportbox gesichert werden.
In Limousinen ist der Kofferraum tabu. Tiere gehören hier mit einem Spezial-Geschirr an den
Sicherheitsgurt oder in eine zusätzlich gesicherte Transportbox. |