Was kann gefördert werden?
Die Neubeschaffung von nicht weniger als 5 und nicht mehr als 50 Standardlinienbussen, die möglichst den EEV-Standard (Standard für "besonders umweltfreundliche Fahrzeuge" nach Richtlinie 1999/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 44) sowie mindestens einen Fahrgeräuschtypprüfwert nach Richtlinie 92/97/EWG für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t einhalten.
Wie wird gefördert?
Beschaffungskosten von bis zu 800000 Mark je Fahrzeug werden bis zu hundert Prozent mit einem Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) zu einem Zinssatz von einem Prozent finanziert. Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist möglich. Das Fördervolumen ist abhängig vom Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Umweltbundesamt (UBA) wird die eingereichten Konzepte fachlich begutachten, gegebenenfalls wird eine Expertenkommission eingerichtet. Über die Förderung entscheidet das BMU. Die Vergabe der Darlehen erfolgt über die Deutsche Ausgleichsbank.
Interessenten richten ihre formlose schriftliche Bewerbung, in der sie ihre Situation und Absichten möglichst konkret beschreiben, bis zum 31. Mai 2001 an das:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Referat Z II 4, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin.
Telefonische Rückfragen: (01888305-0) Herr Wolf Albrecht Hoffmann (Durchwahl -2240), Frau Dr. Sylvia Sterger (-2243) und Frau Angelika Kahlenborn (-2248).
|