ÖPNV-Wettbewerb: Umweltstandards

Das Bundesumweltministerium (BMU) möchte ein Projekt "Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb" starten. Das Pilotvorhaben soll zeigen, dass Wettbewerb um ÖPNV-Leistungen und Umweltstandards auch unter Kostengesichtspunkten miteinander vereinbar sind.

Eine Qualitätsoffensive für den ÖPNV gehört auch unter umweltpolitischen Gesichtspunkten zu den Kernanliegen der Bundesregierung für diese Legislaturperiode. Ziel ist, die anspruchsvollen europäischen Luftqualitätsziele zu erreichen, gegen krebserregende Rußbelastung, gegen Sommersmog und Lärmbelastung vorzugehen. Ein Pilotprojekt des BMU soll nun demonstrieren, dass höchst anspruchsvolle Umweltstandards ohne maßgebliche Preiserhöhungen entsprechender ÖPNV-Leistungsangebote im Wettbewerb realisiert werden können.

Das Fördervorhaben richtet sich an Aufgabenträger, die bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen Umweltstandards zum Gegenstand von Ausschreibungen machen wollen, und an ÖPNV-Unternehmen, die sich im Vorfeld des künftigen Wettbewerbs in ihrer Beschaffungspolitik strategisch auf anspruchsvolle Umweltstandards ausrichten wollen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin fordert diese auf, mit einem möglichst konkreten Konzept bis zum 31.05.2001 ihr Interesse zu bekunden.

Die ÖPNV-Unternehmen, die die besten Lösungskonzepte anbieten, werden für eine Teilnahme an dem Pilotprojekt ausgewählt und erhalten eine Investitionsförderung; die ausgewählten Aufgabenträger erhalten eine Zusage, auf deren Grundlage sie eine entsprechende Investitionsförderung mit zum Gegenstand ihrer Ausschreibungen machen können.

 
Jürgen Trittin, Minister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit,
ruft alle ÖPNV-Unternehmen und
-Aufgabenträger auf, sich am
Pilotprojekt zu beteiligen.
 

Was kann gefördert werden?

Die Neubeschaffung von nicht weniger als 5 und nicht mehr als 50 Standardlinienbussen, die möglichst den EEV-Standard (Standard für "besonders umweltfreundliche Fahrzeuge" nach Richtlinie 1999/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 44) sowie mindestens einen Fahrgeräuschtypprüfwert nach Richtlinie 92/97/EWG für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t einhalten.

Wie wird gefördert?

Beschaffungskosten von bis zu 800000 Mark je Fahrzeug werden bis zu hundert Prozent mit einem Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) zu einem Zinssatz von einem Prozent finanziert. Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist möglich. Das Fördervolumen ist abhängig vom Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das Umweltbundesamt (UBA) wird die eingereichten Konzepte fachlich begutachten, gegebenenfalls wird eine Expertenkommission eingerichtet. Über die Förderung entscheidet das BMU. Die Vergabe der Darlehen erfolgt über die Deutsche Ausgleichsbank.

Interessenten richten ihre formlose schriftliche Bewerbung, in der sie ihre Situation und Absichten möglichst konkret beschreiben, bis zum 31. Mai 2001 an das:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Referat Z II 4, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin.

Telefonische Rückfragen: (01888305-0) Herr Wolf Albrecht Hoffmann (Durchwahl -2240), Frau Dr. Sylvia Sterger (-2243) und Frau Angelika Kahlenborn (-2248).

 
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