Mehr Tempo 30!

Künftig können Kommunen leichter Tempo 30-Zonen einrichten, aufwendige Umbauten sind nicht mehr notwendig.

 
Das lange Tauziehen um eine Ausweitung von Tempo 30 fand ein vorläufiges Ende. Mitte November hat der Bundesrat einer Neuregelung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, die die Einrichtung von Tempo 30-Zonen erleichtert.

Lange hat der VCD mit guten Argumenten und starken Partnern für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts gekämpft. Im Bundestagswahlkampf 1998 hatten auch SPD und Grüne Tempo 30 flächendeckend gefordert, leider setzte sich aber bei den Koalitionsverhandlungen die "Autofraktion" gegen die fortschrittlichen Verkehrspolitiker durch - übrig blieb eine Kompromissformel. Als dann auch der Deutsche Städtetag seine ureigenste Forderung nach neuer Regelgeschwindigkeit innerorts aufgab, hieß das für den VCD, zweigleisig zu fahren: Einerseits weiter für die bessere Lösung - Regelgeschwindigkeit 30 - zu werben, gleichzeitig aber in der Auseinandersetzung um die Details einer Reform der Zonen-Regelung mitzumischen.

Unterstützt vom Wissenschaftlichen Beirat des VCD verhandelten VCD-Mitarbeiter in diversen Gesprächen mit den beteiligten Ministerien. Gleichzeitig warb der VCD mit spektakulären Stunt-Aktionen vor dem Bundespresseamt und republikweit durch öffentlichkeitswirksame Aktionen der Kreisverbände für Tempo 30. Ende August nahm der VCD zur Änderung der Straßenverkehrsordnung Stellung und bekräftigte seine Aufassungen nochmals in einem Gespräch bei der damaligen Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Elke Ferner. Der Kompromiss, den der Bundesrat jetzt abgesegnet hat, kann sich sehen lassen: Ab Februar 2001 ist es wesentlich einfacher, Tempo 30-Zonen einzurichten. Die Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen - und damit auch der Bürger - werden gegenüber den Straßenverkehrsbehörden erheblich gestärkt. Die aufwendige Umgestaltung durch Schwellen oder "Blumenkübel" ist künftig überflüssig. Abseits der Vorfahrtstraßen müssen Autofahrer demnächst immer mit Tempo 30 rechnen. Tempo 30-Zonen sind in ihrer Größe nicht mehr beschränkt, allein Straßen des überortlichen Verkehrs, also Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, dürfen keine Tempo 30-Zonen werden.

Die neue Regelung für Tempo 30 gilt ab Februar 2001. Der VCD legt rechtzeitig einen detaillierten Leitfaden vor und zeigt Möglichkeiten auf, in der eigenen Kommune mehr Tempo 30 durchzusetzen.

 
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