Ersatz fürs teure Fahrrad

Wer als Radfahrer von einem Auto angefahren wird, hat Glück, wenn nur das Rad Schaden nimmt. VSF-Läden helfen, angemessenen Ersatz für teure Räder zu bekommen.

 
Da liegt es, das gute Stück: der Rahmen verkantet, die Felgen verbogen. Wenn ein Rad mit einem Auto kollidiert, entsteht dem Radfahrer meist erheblicher Schaden. Wichtig ist, dass er bereits am Unfallort kühlen Kopf bewahrt. Hat der Autofahrer den Unfall verursacht, braucht der Radfahrer Unfallzeugen oder ein schriftliches Schuldanerkenntnis des Autofahrers, um seine Entschädigungsansprüche durchsetzen zu können. Außerdem braucht er die Unterstützung eines sachkundigen Fahrradladens. Der Verbund der selbstverwalteten Fahrradläden (VSF) beispielsweise, der bundesweit mit 170 Läden vertreten ist, hilft dabei, den Schaden am Rad zu erfassen, Rahmen und seitlichen Verzug zu vermessen und den Gesamtschaden zu beschreiben. Außerdem machen die VSF-Mitarbeiter einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Der kostet in der Regel etwa 50 Mark und wird bei der Reparatur angerechnet. Wird nicht repariert, trägt der Unfallverursacher die Kosten für den Voranschlag. Weigert sich der Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung, den Schaden zu zahlen, muss ein vereidigter Fahrradsachverständiger eingeschaltet werden. Davon gibt es bisher nur ein knappes Dutzend in Deutschland. Die Adressen hat jeder VSF-Laden.
Das Gutachten eines Sachverständigen kann mehrere hundert Mark kosten. Es muss also ein begründeter Verdacht wesentlicher Schäden vorliegen. Außerdem sollte die Versicherung des Unfallverursachers vorher die Übernahme der Gutachterkosten bestätigen.
Falls es keinen Gutachter in der Nähe gibt, helfen die VSF-Läden mit Rat und Verpackungsmaterial, das Rad zum Gutachter zu schicken.
Die Versicherung wird sich bei der Entschädigungssumme meist an die Angaben des Gutachters halten. Allerdings werden die Raparaturkosten maximal bis zur Höhe des Zeitwertes - nicht des Neuwertes - des Fahrrades erstattet. Der Zeitwert fällt bereits im ersten Jahr drastisch. Das wirkt sich besonders dann spürbar aus, wenn das Rad fast neu war. Nach zehn Jahren beträgt der Restwert eines Rades - je nach Pflege - noch 15-20 Prozent des Neuwertes.

Dipl.-Ing. Ulrich Lippmann, vereidigter Gutachter für Fahrradschäden, und Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt

Gutachteradressen gibt es unter Tel.: (07141) 386026

 
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