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Eine Frau fährt ein Fahrrad mit verlängertem Gepäckträger, auf dem ein Mädchen sitzt und jubelt.
Tern
Ein roter Zug fährt durch eine grüne Wiese an einem Berghang
Iso Tuor
Ein junger Mann aktiviert mit seinem Smartphone einen E-Scooter. Im Hintergrund ist eine Straßenbahn zu sehen.
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Magazin 2/2023

VCD Bayern

100 000 Unterschriften für die Verkehrswende

Viele Menschen in blauen T-Shirt mit Zetteln in der Hand jubeln vor der Statue Bavaria.
Radentscheid BayernAktive des Radentscheids Bayern feiern nach der Zählung der Unterschriften vor der Bavaria in München. 100 000 Menschen haben für das Volksbegehren unterschrieben.

Die Bayerische Staatsregierung ist weit davon entfernt, die bei der letzten Landtagswahl selbst formulierten Ziele für die Förderung des Radverkehrs einzulösen. Im Bereich der Verkehrs­sicherheit entfernt sich das Bundesland mit einer steigenden Zahl von getöteten Radfahrer*innen immer weiter von der Vision Zero. Auch bei Radwegen entlang von Staatsstraßen hinkt der Freistaat Bayern deutlich hinterher. Um eine belastbare und dauerhafte Grundlage für die Förderung des Radverkehrs in Bayern zu schaffen, wurde ein Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Radgesetz entwickelt.  Dieser ist vergleichbar mit dem nordrhein-westfälischen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Hierfür wurde ein Zulassungsantrag für ein Volksbegehren formuliert. Für diesen hatte das Aktionsbündnis Radentscheid Bayern im Sommer 2022 mit rund 100 000 Unterschriften in nur vier Monaten viermal mehr als die erforderlichen 25 000 gesammelt. Der VCD-Landesverband Bayern und der ADFC sind Träger des Aktionsbündnisses, das von mehreren Parteien und Verbänden als Bündnispartner mit unterstützt wird.

Die Unterschriften wurden am 27. Januar 2023 dem Bayerischen Innenministerium übergeben und damit wurde der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für ein Bayerisches Radgesetz offiziell eingereicht. Das Innenministerium hat allerdings am 10. März 2023 die Entscheidung über die Zulassung an das Bayerische Verfassungsgericht weitergegeben. Dieses wird innerhalb von drei Monaten entscheiden. Bei einer positiven Entscheidung – wovon die Initiatoren des Volksbegehrens ausgehen – wird dann für den Sommer eine 14-tägige Eintragungsfrist in den Rathäusern festgelegt. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen sich in Bayern innerhalb dieser Frist mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in den Kommunen eintragen. Alle bayerischen VCD-Mitglieder sind dann aufgerufen, sich in den Rathäusern einzutragen, in ihrem Umfeld für die Eintragung zu werben und sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen.

fairkehr 2/2023