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Bundeskanzler Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner stehen auf einer Bühne und halten Exemplare des Koalitionsvertrages hoch.
Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Ein Regionalzug fährt über eine Backsteinbrücke.
Foto: Deutsche Bahn AG
Foto: Hamza Bounaim/Unsplash

Service 1/2023

Mit dem Rad zur Arbeit

Dienstradleasing: Eine Erfolgsgeschichte

Vor zehn Jahren wurde das Dienstfahrrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Seitdem boomt das Fahrradleasing. Wir erklären, wie es funktioniert.

Vier junge Menschen neben Fahrrädern, von oben fotografiert
JobRadOb Lastenrad, City-Rad, Rennrad oder Faltrad: Die Radgattung spielt beim Dienstradleasing keine Rolle.

Früher ging man in den Fahrradladen, hat sich ein Rad ausgesucht, das Geld dafür auf den Tresen gelegt und ist beschwingt nach Hause geradelt. Heute sind die Erwerbsmöglichkeiten für ein Zweirad deutlich vielfältiger: Man kann ein Rad im Internet bestellen, kann ein Fahrrad abonnieren statt kaufen – oder es leasen.

Der Startschuss für das Fahrradleasing fiel 2012, als der „Dienstrad-­Erlass“ das Dienstfahrrad steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt hat – ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des VCD und Gleichgesinnter. Inzwischen werden jährlich rund 500 000 Firmenräder  neu geleast, bei vier Millionen verkauften Fahrrädern. Tendenz steigend.

Besonders beliebt beim Fahrrad­leasing sind hochwertige und teure Räder. Belastbare­ Zahlen sind schwer zu bekommen, doch Brancheninsider gehen davon aus, dass inzwischen 40 bis 50 Prozent aller hochwertigen Räder geleast statt gekauft werden. Die größten Marktanteile haben exklusiv ausgestattete E-Bikes und Sportfahrräder. Der Durchschnittsverkaufspreis eines geleasten E-Bikes lag 2021 laut Erhebung des Bundesverbandes Zukunft Fahrrad bei 3 143 Euro.

Dass gerade teure Räder gerne geleast werden, verwundert nicht. Eine Monatsleasingrate irgendwo zwischen 50 und 100 Euro tut deutlich weniger weh, als das Konto auf einen Schlag um 3 000 Euro zu plündern. Dazu kommt, dass die steuerlichen Vorteile umso größer sind, je teurer das Leasingrad ist.

Und so hat das Dienstradleasing vor allem eines bewirkt: Es hat mehr Leute aufs Fahrrad gebracht und das Radfahren attraktiver gemacht – indem es hochwertige Räder, auf denen das Radeln richtig Spaß macht, einer breiten Masse zugänglich macht; da fährt man mit seinem neuen Rad gleich noch ein Stückchen beschwingter los als früher.

Was ist Dienstradleasing?

Dienstradleasing ist das Pendant zum Dienstwagenleasing. Die Arbeitgeber leasen das Fahrrad und überlassen es der Arbeitnehmer*in zur Nutzung. Diese kommt durch das Dienstradleasing günstig an ein (hochwertiges) Fahrrad. Ob das Rad dienstlich oder privat genutzt wird, ist egal. Die Firma kann das Fahrrad als Benefit und zur Bindung ihrer Mitarbeiter*innen einsetzen.

Welche finanziellen Vorteile bietet das Modell?

Beim Dienstradleasing wird ein Teil des Gehalts in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringern sich die Sozialabgaben und das zu versteuernde Einkommen. Der geldwerte Vorteil ist von den Arbeitnehmer*innen mit lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrrads zu versteuern. Auch die Firma profitiert von den reduzierten Sozialabgaben.

Wer kann Dienstradleasing nutzen?

Grundsätzlich können alle Beschäftigten Diensträder leasen – sofern die Firma  es unterstützt. Auch Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende können Fahrräder leasen. Sie profitieren dahingehend finanziell, als dass sie seit 2019 den privaten Nutzungsanteil nicht mehr versteuern müssen. Da sie aber die gesamte Monatsrate selbst bezahlen müssen (inkl. Versicherung und Service), ist der finanzielle Vorteil geringer.

Und wie sieht es im öffentlichen Dienst aus?

Für Personen mit Tarifvertrag und für Beamt*innen ist es etwas komplizierter. Auf kommunaler und auf Bundesebene haben seit 2020 zumindest die Angestellten und damit Tarifvertragsbeschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit zum Dienstradleasing. Für Beamt*innen ist das aktuell ebensowenig möglich wie für die meisten Tarifbeschäftigten bei den Ländern. Auf Bundesebene wird die Öffnung gegenüber dem Dienstradleasing aktuell lediglich diskutiert, genauso wie bei den Gewerkschaften. Diese haben sich bisher am Vehementesten dem Dienstradleasing verschlossen, weil sie die dadurch bedingte Reduzierung der Sozialabgaben nicht gutheißen.

Wie komme ich in den Genuss von Dienstradleasing?

Manche Unternehmen werben aktiv damit, Dienstradleasing anzubieten. In anderen Firmen muss man das Thema selbst ansprechen. Um in den Genuss eines Leasingdienstrades kommen zu können, muss das Unternehmen zwingend mit einem Leasinganbieter (siehe Kasten S. 28) zusammenarbeiten. Gegebenenfalls muss man diese Zusammenarbeit aktiv anstoßen. Die Leasinganbieter unterstützen in der Regel dabei.

Und wie komme ich zu meinem geleasten Fahrrad?

Ist zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in geklärt, dass ein Dienstrad geleast werden soll, kann man sich sein Wunschfahrrad im Handel aussuchen. Grundsätzlich stehen alle Arten von Rädern zum Leasing bereit, egal ob Bio-­Bike­, E-Bike, Lastenrad, Faltrad, Rennrad, Mountainbike … Auch fest am Rad verbaute Komponenten wie ein Zweit­akku,ein Gepäckträger oder ein Kindersitz können Bestandteil des Leasings sein. Die meisten Händler arbeiten heutzutage mit einem oder mehreren Leasinganbietern zusammen und unterstützen bei der in der Regel unkomplizierten Abwicklung des Dienstradvertrages.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Arbeitgeber*in mit dem entsprechenden Leasinganbieter zusammenarbeitet.

Wie setzt sich die fällige Monatsrate zusammen?

Die Monatsrate ist in erster Linie abhängig vom Wert des Fahrrads. Sie setzt sich zusammen aus der Leasingrate, einer Versicherungsrate und einer Servicerate. Die letzten beiden sind bei allen Leasinganbietern obligatorisch, wobei man bei den meisten zwischen unterschiedlichen Paketen wählen kann.

Wie lange läuft das Leasing?

Das Dienstradleasing läuft bei allen gängigen Anbietern über drei Jahre. Danach kann man das Leasing entweder ersatzlos beenden (das machen die wenigsten), ein neues Rad/Modell leasen und/oder das bisherige Fahrrad kaufen. Der zu bezahlende Restwert hängt vom Leasinganbieter ab und liegt aktuell bei zirka 10 bis 18 Prozent des ursprünglichen Anschaffungswertes.

Worin unterscheidet sich das Fahrradleasing vom -­abo?

Auch bei einem Fahrradabo erhält man gegen eine monatliche Gebühr ein Fahrrad zur Nutzung überlassen. Weil man sich nicht über drei Jahre hinweg festlegen muss, ist das Modell flexibler. Man profitiert aber nicht von den steuerlichen Vorteilen des Leasings, weil ein Abo nicht über den Arbeitgeber läuft. Je nach Anbieter gibt es teils nur wenige Fahrradmodelle, manchmal aber auch verschiedene Marken und Fahrradtypen. In der Großstadt ist die Anbieterdichte meist größer als auf dem Land.

Katharina Garus 

Mehr zum Thema im Interview mit JobRad-Gründer Ulrich Prediger