fairkehr VCD-Magazin für Umwelt, Verkehr, Freizeit und Reisen

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Eine Frau fährt ein Fahrrad mit verlängertem Gepäckträger, auf dem ein Mädchen sitzt und jubelt.
Tern
Ein roter Zug fährt durch eine grüne Wiese an einem Berghang
Iso Tuor
Ein junger Mann aktiviert mit seinem Smartphone einen E-Scooter. Im Hintergrund ist eine Straßenbahn zu sehen.
Mystockimages/istock

Magazin 4/2022

Rechtsprechung

Dooring-Unfälle

Jetzt ist es auch gerichtlich klargestellt: Wer seine Autotür aufreißt, ohne nach hinten zu schauen, und so einen Unfall mit einem Radfahrer oder einer Radfahrerin verursacht, trägt die volle Schuld, haftet für den Schaden und muss Schmerzensgeld zahlen.

Jeder kennt diese Angst: Wir fahren an parkenden Autos vorbei – oft führt genau dort der Radweg entlang –  und plötzlich geht eine Tür auf. Im schlimmsten Fall folgt ein sogenannter Dooring-Unfall: Wir können nicht mehr bremsen und krachen in die offene Tür. Das Landgericht Köln hat nun einen Autofahrer zur vollen Haftung für einen solchen Unfall  verurteilt. Er hatte seine Fahrertür so geöffnet, dass ein Rennradfahrer mit ihr kollidierte und sich schwer verletzte. Die Begründung des Gerichts: Autofahrer müssen sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

fairkehr 4/2022