Magazin 4/2022
Rechtsprechung
Dooring-Unfälle
Jetzt ist es auch gerichtlich klargestellt: Wer seine Autotür aufreißt, ohne nach hinten zu schauen, und so einen Unfall mit einem Radfahrer oder einer Radfahrerin verursacht, trägt die volle Schuld, haftet für den Schaden und muss Schmerzensgeld zahlen.
Jeder kennt diese Angst: Wir fahren an parkenden Autos vorbei – oft führt genau dort der Radweg entlang – und plötzlich geht eine Tür auf. Im schlimmsten Fall folgt ein sogenannter Dooring-Unfall: Wir können nicht mehr bremsen und krachen in die offene Tür. Das Landgericht Köln hat nun einen Autofahrer zur vollen Haftung für einen solchen Unfall verurteilt. Er hatte seine Fahrertür so geöffnet, dass ein Rennradfahrer mit ihr kollidierte und sich schwer verletzte. Die Begründung des Gerichts: Autofahrer müssen sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.