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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 2/2022

Gesetzesentwurf

So steht die Politik zum Bundesmobilitätsgesetz

Am 10. Februar hat der VCD seinen Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgestellt. fairkehr hat Stimmen von Abgeordneten dazu eingeholt.

Eine Gruppe Menschen läuft auf einer breiten Straße mit Hochhaus im Hintergrund im Rahmen einer Demo. Sie trages ein breites weißes Transparent mit der Aufschrift "Mobilität für Menschen. Verkehrswende jetzt!" vor sich her.
Der VCD demonstriert für die Verkehrswende. Um dieses Ziel – eine grüne und soziale Gestaltung des Mobilitätssektors – zu erreichen, schafft das vom VCD vorgelegte Bundesmobilitätsgesetz die Voraussetzungen.

Das Verkehrsrecht und die Verkehrsplanung in Deutschland sind nicht an gesellschaftlichen Zielen wie sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz ausgerichtet. Die Kompetenzen sind zwischen Bund, Ländern und Kommunen zersplittert. Straße, Schiene und Wasserstraße werden separat betrachtet. Eine inte­grierte Planung über alle Verkehrsmittel hinweg, die an den Bedürfnissen der Menschen und ihren Wegen ausgerichtet ist, wird bislang viel zu selten durchgeführt.

Der VCD will das mit einem Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) ändern. Die Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt und Professor Urs Kramer von der Universität Passau (Doppel­interview in fairkehr 1/2022) haben im Auftrag des VCD einen Gesetzentwurf geschrieben, der die Verkehrsplanung an übergeordneten Leitzielen ausrichtet: Mobilitätssicherung, Klimaschutz und Energieeffizienz, Verkehrssicherheit und Sozialverträglichkeit.

Am 10. Februar hat der VCD den Entwurf der Öffentlichkeit bei einer Online-Veranstaltung vorgestellt. In einer Panel-Diskussion tauschten sich aus: Dr. Axel Friedrich und Dr. Jan Werner, beide Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des VCD und die geistigen Väter des BuMoG, mit den Bundestagsabgeordneten Susanne Menge (Grüne) und Mathias Stein (SPD). Die beiden Politiker vertreten ihre Parteien im Verkehrs­ausschuss. Ihr Echo zum BuMoG-Entwurf fiel höchst unterschiedlich aus.

„Ein übergeordneter Rahmenplan, mit dem die Entwicklung des Mobilitäts- und Verkehrssektors nach einem integrativen Ansatz organisiert wird, war längst überfällig. Es ist ein großes Verdienst des VCD, dass er diese Herkulesaufgabe unter Einbindung hervorragender externer Expertise gestemmt hat. Die jetzige Verfassung des Sektors ist in keiner Weise mit der Einhaltung planetarer Grenzen vereinbar“, erklärte Susanne Menge auf Nachfrage gegenüber der fairkehr. „Aus meiner Sicht besteht gerade bei der künftigen Entwicklung der Verkehrs­infrastruktur der größte Handlungsbedarf. Denn klar ist: Die Verkehrswende stellt neue Anforderungen. Wir müssen in überschaubarer Zeit einen massiven Ausbau des Schienennetzes und des übrigen öffentlichen Verkehrs organisieren; gleichzeitig muss der weitere Ausbau des Fernstraßennetzes unterbleiben. Der derzeitige Bundesverkehrswegeplan ist ein Plan aus der verkehrspolitischen Mottenkiste und daher nicht zukunftsfähig“, führt die Grünen-Politikerin Menge weiter aus.

SPD äußert Zweifel  

Der SPD-Abgeordnete Stein sieht eine inhaltliche Schnittmenge mit dem VCD: „Viele Ziele, die der VCD mit dem Gesetz erreichen will, treffen auf Zustimmung in der SPD. Eine verkehrsträgerübergreifende Planung, die viel stärker als bisher an den Zielen Klimaschutz, Mobilitätssicherung und Verkehrssicherheit ausgerichtet wird, ist notwendig.“

Trotzdem hält der Sozialdemokrat das BuMoG nicht für das richtige Werkzeug: „Den vorgelegten Entwurf halte ich aber aus vielen Gründen für problematisch. Er enthält viele Widersprüche und Unklarheiten sowie manches Überflüssige. In der Systematik ist zudem eine Entmachtung des Parlaments angelegt, die ich ablehne. Das größte Problem an dem Gesetzentwurf ist aber, dass er viel zu viel auf einmal will. Wer schnell Verbesserungen erreichen möchte, sollte die notwendigen Veränderungen am bestehenden System und an einzelnen Gesetzen vornehmen. Genau dies wird die Fortschrittskoalition tun und dabei wie bisher punktuell auf Vorschläge von Interessenverbänden zurückgreifen. Ein vollständig ausformulierter Gesetzentwurf ist wenig hilfreich, zumal wenn er nicht die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages widerspiegelt“, formuliert SPD-Mann Stein seine Einwände.

Den Juristen und VCD-Experten Jan Werner hat fairkehr um eine Stellungnahme dazu gebeten: „Ich freue mich über den Konsens zum Kern des Bundesmobilitätsgesetzes, dem Erfordernis einer an Zielen orientierten und verkehrsträgerübergreifend ausgerichteten Planung von Mobilität, Verkehr und Verkehrsinfrastruktur. Angesichts der

essenziellen Bedeutung des Klimaschutzes bedarf es einer Verbindlichkeit auf der Zeitachse, im Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie im Verhältnis zu anderen Sektoren und Politikfeldern. Diese Verbindlichkeit erreicht nur ein gesetzlicher Rahmen. Bestehende Wider­sprüche im Rechtsrahmen müssen aufgelöst werden. Die im Bundesmobilitätsgesetz geregelten Pläne auf Bundesebene sollen – anders als die bisherige Bundesverkehrswegeplanung – vom Bundestag beschlossen werden. Dabei ist das Parlament nur an die Verfassung gebunden. Ich tue mich schwer, darin die Entmachtung des Parlaments zu sehen.“

FDP duckt sich weg

Die dritte Regierungspartei FDP blieb der VCD-Veranstaltung fern. Auch gegenüber fairkehr wollte sich die Partei bis zum Redaktionsschluss nicht äußern. Diese Sprachlosigkeit ist schwer zu verstehen, schließlich haben die Freien Demokraten in der Ampelkoalition die Verantwortung für das Bundesverkehrsministerium übernommen. Der VCD wird den BuMoG-Entwurf Ende April an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) übergeben.

Der Einsatz für das BuMoG geht mit der Übergabe des Entwurfs erst richtig los. Der VCD setzt seine Gespräche mit Regierung und Parlament fort. Parallel wird der VCD im Rahmen einer Debattenreihe unter dem Dach seiner Kampagne zur sozial gerechten Verkehrswende aufzeigen, wie das Bundesmobilitätsgesetz für Teilhabe und mehr Gerechtigkeit in der Mobilität sorgt. Unterstützt wird der Vorschlag auch von zahlreichen Akteuren aus der Zivilgesellschaft, die an den Inhalten des Bundesmobilitätsgesetzes mitgewirkt haben. „Wenn die Regierung ihre Ziele für die Mobilität aus dem Koalitionsvertrag ernst nimmt, kommt sie um das Bundesmobilitätsgesetz nicht herum“, sagt die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann und gibt sich kämpferisch.

Benjamin Kühne

fairkehr 2/2022

Cover der fairkehr 2/2022 zum Thema "Parkraum"