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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 3/2021

Bundesmobilitätsgesetz

So geht Verkehrswende

Schluss mit dem Flickenteppich: Das Bundesmobilitätsgesetz, das der VCD entwickelt, setzt den Rahmen für die Mobilität von morgen.

Mit dem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter wurde es nochmal deutlich: Das Klimaschutzgesetz fordert ein entschlossenes und sofortiges Handeln – auch in der Verkehrspolitik. Denn obwohl der Verkehrssektor für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, hat sich dessen Klimabilanz in den letzten 30 Jahren nur unwesentlich verbessert. Auf unseren Straßen fah–ren so viele Autos wie nie zuvor, zahlreiche Orte sind durch den ÖPNV nicht angemessen erschlossen und immer noch verlieren jährlich mehr als 3 000 Menschen durch Verkehrsunfälle ihr Leben.

Mit dem bestehenden rechtlichen Regelwerk kann die Mobilitätswende nicht gelingen. Seine Grundzüge stammen überwiegend aus den 1930er Jahren und gleichen heute eher einem alten Flickenteppich als einem modernen Rechts­rahmen. Straßenverkehrsordnung, Personenbeförderungsgesetz für den öffentlichen Nahverkehr mit Bussen, Mietwagen und Taxis, Eisenbahn- und Bundeswasserstraßengesetz – die Liste ist lang und keines der Regelwerke ist aufeinander abgestimmt oder legt übergeordnete Ziele fest. Die einzelnen Verkehrsarten werden weitgehend isoliert voneinander geplant, finanziert und gebaut. Deshalb: Deutschland braucht einen modernen Rechtsrahmen für die Mobilität der Zukunft.

Mit dem Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes bietet der VCD die Lösung. Das Gesetz hat den Anspruch, das Verkehrssystem als Ganzes zu betrachten, es umzustrukturieren und gesellschaftliche Ziele wie Klimaschutz, Vision Zero im Straßenverkehr und eine Grundversorgung an Mobilität für alle verpflichtend zu machen. Planung, Finanzierung und Organisation von Verkehr über alle Verkehrsmittel und staatlichen Ebenen hinweg müssen dann an diesen gesellschaftlichen Zielen ausgerichtet werden. Neue Straßen würde es beispielsweise nur noch geben, wenn das dem Klimaschutz dient. Länder und Kommunen erhalten mehr Handlungsspielraum, um Maßnahmen vor Ort, wie z. B. Tempo 30 innerstädtisch, einfacher umzusetzen.  

Den klimafreundlichen Umbau des Verkehrssektors schafft Deutschland nur mit einem neuen, modernen gesetzlichen Rahmen. Denn Mobilität braucht Ziele, Mobilität braucht Verbindlichkeit und Mobilität braucht Nachhaltigkeit. Das Bundesmobilitätsgesetz stellt den Menschen und seine Gesundheit in den Vordergrund und nimmt alle Verkehrs­träger gleichberechtigt in den Blick. Dafür setzt der VCD sich ein und ent­wickelt einen konkreten Gesetzesentwurf, mit dem die nächste Bundesregierung zum Handeln bewegt werden soll. Unterstützen Sie uns!

Michael Müller-Görnert, Verkehrs­politischer Sprecher des VCD

Spenden Sie jetzt für die Umsetzung des Bundesmobilitätsgesetzes!

fairkehr 3/2021