Magazin 3/2021
Urteil des Verfassungsgerichts
Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
VCD fordert konkrete Ziele für den Verkehrssektor im überarbeiteten Gesetz
Es war ein großer Tag für deutsche Klimaschützer*innen: Am 29. April urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 in Teilen verfassungswidrig sei. Es würde eine zu große Last auf die Jahre nach 2030 abgewälzt, junge Menschen seien somit nicht ausreichend geschützt. Nun muss die Bundesregierung nachbessern.
Einen ersten Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett schon Mitte Mai vorgelegt. Darin stehen verschärfte Klimaziele, zum Beispiel eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 statt wie bisher 55 Prozent. Wie diese Ziele erreicht werden sollen, bleibt bisher vage.
Der VCD fordert, das Urteil und die Neufassung des Gesetzes als Chance für mehr Klimaschutz im Verkehr zu nutzen. Um Verkehrsemissionen zu mindern, braucht es ein Sofortprogramm, unter anderem mit Tempolimits und einem ambitionierteren CO2-Preis.