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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 3/2021

Urteil des Verfassungsgerichts

Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

VCD fordert konkrete Ziele für den Verkehrs­sektor im überarbeiteten Gesetz

Fridays-for-Future-Demonstration in München
An der Klage waren auch Aktivist*innen der Bewegung Fridays for Future beteiligt.

Es war ein großer Tag für deutsche Klimaschützer*innen: Am 29. April urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 in Teilen verfassungswidrig sei. Es würde eine zu große Last auf die Jahre nach 2030 abgewälzt, junge Menschen seien somit nicht ausreichend geschützt. Nun muss die Bundesregierung nachbessern.

Einen ersten Gesetzes­entwurf hat das Bundeskabinett schon Mitte Mai vorgelegt. Darin stehen verschärfte Klimaziele, zum Beispiel eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 statt wie bisher 55 Prozent. Wie diese Ziele erreicht werden sollen, bleibt bisher vage.

Der VCD fordert, das Urteil und die Neufassung des Gesetzes als Chance für mehr Klimaschutz im Verkehr zu nutzen. Um Verkehrsemissionen zu mindern, braucht es ein Sofortprogramm, unter anderem mit Tempolimits und einem ambitionierteren CO2-Preis.

fairkehr 3/2021