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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 2/2021

Fußverkehrsgesetz

Fußgänger vor?!

Berlin ist die erste deutsche Stadt mit einem Fußverkehrsgesetz. Der VCD hat die Entstehung begleitet. Kann ein Gesetz den Alltag für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, verbessern?

Im August 2019 demonstrierten Berliner Fußgänger*innen für mehr Platz.

Als Fußgänger*in eine mehrspurige Straße in einer Grünphase zu überqueren, ist oft nur in Sprint-Geschwindigkeit möglich. Wer nicht rennen kann oder will, strandet schnell auf der Mittelinsel und muss, von Autos umtost, auf das nächste grüne Männchen warten. Ein neues Gesetz in Berlin will das ändern. Das Berliner Fußverkehrsgesetz wurde Ende Januar vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und ist das erste seiner Art in Deutschland. Nach dem Allgemeinen, dem Radverkehrs- und dem ÖPNV-Teil ist es der vierte Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der es durch Senat und Abgeordnetenhaus geschafft hat. 11 Paragrafen sollen Berliner Fußgänger*innen das Leben erleichtern.

Neben längeren Grünphasen an Ampeln sieht das Gesetz auch vor, Umwege für Fußgänger*innen zu vermeiden und Straßenüberquerungen durch vorgezogene Fußwege oder Mittelinseln zu vereinfachen. Sichere Schulwege und Spielstraßen kommen in dem Gesetz ebenso vor wie Mindestmaße für Gehwegbreiten und ausreichend Beleuchtung. Nicht zu vergessen, dass es mehr Sitzbänke geben soll. Um all das umsetzen und koordinieren zu können, wird in der Senatsverwaltung eine Koordinierungsstelle Fußverkehr eingerichtet und jeder der zwölf Bezirke soll zwei Fußverkehrs­planer*innen einstellen. Wird Berlin also schon bald ein Fußgängerparadies?

Heiner von Marschall, Landesvorsitzender des VCD Nordost, hat die Entstehung des Gesetzes für den VCD in einem monatelangen Eckpunktedialog begleitet. „Aus meiner Sicht gibt es drei Grundsätze, die den Fußverkehr besonders machen: Jeder Mensch, egal welches Verkehrsmittel er wählt, geht immer auch zu Fuß. Außerdem sind Fußgänger sowohl die langsamsten als auch die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer. Darum haben sie besondere Bedürfnisse.“

Neue Regeln ohne klares Ziel

Aus Sicht von Marschalls finden die drei Grundsätze im Gesetz ausreichend Beachtung. „Das Fußverkehrsgesetz zielt wirklich darauf ab, die Wege von Fußgängerinnen und Fußgängern komfortabler und sicherer zu machen. Ein Fußgänger braucht nicht unbedingt eine Route quer durch Berlin, aber wenn er auf seinen täglichen Wegen Umwege und lange Ampelwartezeiten vermeiden kann, ist ihm sehr geholfen.“

Besonders wichtig ist dem Ehrenamtler, der seit 2018 den VCD Nordost leitet, dass jeder Berliner Bezirk in den nächsten fünf Jahren ein Modellprojekt umsetzen oder zumindest fertig planen muss. „Ursprünglich sollten es insgesamt zehn Modellprojekte sein. Bei zwölf Bezirken hätten sich dann die üblichen schwarzen Schafe aus der Verantwortung ziehen können. Jetzt sind alle in der Pflicht, ein Projekt umzusetzen. Das Wahljahr übt zusätzlichen Druck aus.“ Die Erwartungshaltung für eine schöne neue Fußgängerwelt ist hoch, doch kann sie erfüllt werden?

„Der Volksentscheid Fahrrad hatte für den Radverkehr klar bezifferbare Forderungen, zum Beispiel, wie viele Kilometer Radschnellwege bis 2030 gebaut werden müssen. Diese Forderungen haben es auch ins Gesetz geschafft, aber sie sind sehr ambitioniert und kaum zu schaffen. Im Fußverkehrsteil wollte der Senat darum keine ähnlichen klaren Kennzahlen drin haben.“

Die Richtlinien im Fußverkehrsgesetz drehen sich deshalb vor allem um die Neu- und Umgestaltung von Straßen. „Wenn ein Bürgermeister eine Juristin fragen würde, was er jetzt in seinem Bezirk ändern muss, wäre die Antwort: Nichts. Das Gesetz schreibt zwar vor, wie Straßen umgebaut werden müssen, aber nicht, wann“, erklärt von Marschall. Nun kommt es auf die Umsetzungsplanung an und darauf, die Verwaltung in die Pflicht zu nehmen.

Katharina Baum

fairkehr 2/2021