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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Service 1/2021

Fördermittel für Privatpersonen

Der Elektro-Bonus

Ob E-Auto, Plug-in-Hybrid oder private Ladesäule – der Bund verteilt aktuell großzügig Fördermittel an Privatpersonen. fairkehr erklärt, was es zu beachten gilt.

Sowohl Mieter*innen als auch Eigentümer*innen können für den Kauf einer
privaten Wandladestation eine Förderung beantragen.

2020 war ein gutes Jahr für die Elektroauto-Branche. Während sich die Mobilität vieler Menschen im Lockdown veränderte und die deutschen Autobauer am lautesten von allen nach Subventionen schrien, stiegen die Verkaufszahlen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden unverdrossen in die Höhe. Nicht ganz unschuldig daran: die staatliche Kaufprämie für Elektroautos.

Im Juni 2020 beschloss die Bundesregierung, auf die von der Autoindustrie geforderte Abwrackprämie zu verzichten und stattdessen den sogenannten Umweltbonus für Elektroautos anzuheben. Der maximale Förderbetrag liegt seitdem bei 9 000 Euro, davon kommen 6 000 Euro vom Bund und 3 000 Euro vom Fahrzeughersteller. Den Höchstsatz gibt es für reine Elektroautos bis zu einem Listenpreis von 40 000 Euro. „Steuergelder für Elektroautos sind keine Dauerlösung. Langfristig brauchen wir andere Strategien, um die Verkehrswende weg vom Verbrenner zu schaffen“, sagt Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.

Die Neuzulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamts zeigen deutlich, dass die Nachfrage nach E-Autos seit Inkrafttreten der erhöhten Prämie im Juli stark angestiegen ist: Wurden im Juni 2020 noch 8 119 rein batterieelektrische Pkw neu zugelassen, waren es im Dezember 43 671. Insgesamt wurden 2020 194 163 reine E-Autos neu zugelassen, das ist ein Plus von 207 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Für uns hat die Förderprämie den Ausschlag gegeben, uns ein Elektroauto statt eines Verbrenners anzuschaffen“, erzählt Marcella Müller. Nach sieben Jahren komplett ohne Auto wollten die junge Frau aus der Nähe von Köln und ihr Lebensgefährte auch mit dem neuen Gefährt möglichst umweltfreundlich unterwegs sein. „Wir haben uns für einen geleasten Renault Zoe entschieden. Durch den Umweltbonus wurde das für uns erschwinglich.“

Da Renault sogar 4 000 Euro Herstellerbonus zahlt, profitiert Müller damit von einem Fördersatz von 10 000 Euro. Die Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Die Antragstellung läuft komplett online ab“, berichtet Müller. Neue Autobesitzer müssen allerdings in Vorkasse gehen, denn den Antrag kann erst stellen, wer bereits alle (Kauf-)Verträge zusammen hat. „Die Antragstellung ist eher unkompliziert, aber sehr kleinteilig. Man braucht viel Geduld“, so Müller.

Auch die Antragsbewilligung kann aufgrund der Flut an Anträgen einige Zeit dauern. Allein im Juli 2020 gingen rund 20 000 Anträge beim BAFA ein. Bei Marcella Müller dauerte es drei Monate, bis ihr Antrag bewilligt wurde und das Geld auf ihrem Konto landete. „Bei uns rufen häufiger VCD-Mitglieder an, die verunsichert sind, weil sie auf ihre Anträge lange keine Rückmeldung bekommen“, erzählt Simone Mehling von der VCD-Verkehrsberatung. „Da können wir natürlich nur bedingt weiterhelfen. Mit allgemeinen Fragen zur Kaufprämie oder zur Elektromobilität können sich Mitglieder aber gerne an uns wenden.“

Neben reinen batterieelektrischen Elektroautos werden auch Plug-in-Hybride mit dem Umweltbonus gefördert, also Fahrzeuge, die sowohl einen Verbrennungs- als auch einen Elektromotor mit extern aufladbarer Batterie haben. „Diese Förderung ist aus unserer Sicht eine Verschwendung von Steuergeldern, denn die meisten Plug-in-Hybride sind Mogelpackungen mit schlechterCO2-Bilanz. Sie sollten nur gefördert werden, wenn sie tatsächlich überwiegend elek­trisch gefahren werden“, so Michael Müller-Görnert vom VCD.

Ladepunkte-Förderung dazu

Wer ein E-Auto besitzt, muss es auch laden können. Seit November fördert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) darum den Kauf und die Installation privater Ladesäulen und Wandladestationen. Die Förderung ist Teil des „Masterplans Ladeinfrastruktur“. Pro Ladepunkt gibt es pauschal 900 Euro, eine Ladestation bekommt man im Handel ab 500 Euro aufwärts. Den Zuschuss vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über deren Online-Portal muss auch die Antragstellung erfolgen.

Die Nachfrage nach der Förderung ist groß: Am 24. November 2020, dem ersten Tag der Antragstellung, stellten einige Interessierte verwundert fest, dass das KfW-Zuschussportal vorübergehend nicht erreichbar war. Das System hatte dem Ansturm der Antragsteller*innen nicht standgehalten, rund 16 000 Anträge gingen innerhalb von 24 Stunden bei der KfW ein. Bis Mitte Januar hatten über 155 000 Personen Anträge für den Ladesäulen-Zuschuss gestellt. Insgesamt stellt das BMVI für die Förderung 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Marcella Müller hat die Ladesäulen-Förderung bisher nicht in Anspruch genommen. „Bei uns um die Ecke gibt es eine gute Ladestation, die mit Ökostrom betrieben wird. Dort ist normalerweise immer ein Platz für unser Auto frei.“

Katharina Baum

Checkliste E-Auto-Prämie

  • Gilt für reine Elektroautos und Plug-In-Hybride

  • Gilt für neue Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 03. Juni 2020 und für junge Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung ab dem 04. November 2019 und einer Zweitzulassung ab 03. Juni 2020

  • Kann auch rückwirkend beantragt werden

  • Der erhöhte Fördersatz gilt noch bis zum 31. Dezember 2025

  • Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Autos und der Antriebsart

  • Für geleaste Fahrzeuge gibt es den vollen Fördersatz erst ab einer Vertragslaufzeit von mehr als 23 Monaten. Kürzere Leasingverträge werden anteilig gefördert

Weitere Informationen und Antragstellung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de > Energie > Energieeffizienz > Elektromobilität

Checkliste Ladesäulen-Förderung

  • Beträgt pro Ladepunkt pauschal 900 Euro
  • Die Kosten für Kauf und Installation der Ladesäule müssen mindestens 900 Euro betragen, damit die Förderung ausgezahlt wird
  • Geförderte Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein
  • Geförderte Ladepunkte müssen genau 11 kW Ladeleistung haben, über intelligente Steuerung verfügen und dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Ladesäule bestellt wird
  • Sowohl Wohnungseigentümer*innen als auch (Ver-)Mieter*innen können den Antrag stellen

Weitere Informationen und Antragstellung: Kreditanstalt für Wiederaufbau,
www.kfw.de > Privatpersonen > Bestehende Immobilie > Ladestationen für Elektroautos

Sonstige Fördermöglichkeiten

Die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums informiert über Förderprogramme der Ländes, des Bundes und der EU, z. B. für Fahrradabstellanlagen oder Lastenräder.

Einen guten Überblick über Kaufprämien für Lastenräder in Deutschland und Österreich bietet www.cargobike.jetzt