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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 1/2021

Zum Superwahljahr

VCD fordert ein Bundesmobilitätsgesetz

Nachhaltige Verkehrs­politik braucht eine übergeordnete, verbindliche Ziel­setzung.

Würden mit der Fehmarnbelt-Querung überflüssig: die Fähren zwischen Deutschland und Dänemark.

2021 ist Bundestagswahl – eines der wohl wichtigsten politischen Ereignisse in diesem Jahr. Wie zu jeder Bundestagswahl wird der VCD mit seinen Wahlforderungen an die Parteien herantreten und für eine sozialökologische Verkehrswende werben. Zentral ist die Forderung nach einem Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG).  

Klimaschutz umsetzen

Die größte Herausforderung für den Verkehr ist der Klimaschutz. Seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen bei der Mobiliät nicht gesunken. Es fehlt eine übergeordnete, verbindliche Zielsetzung. Diverse Gesetze und Planungswerke laufen nebenein­ander her. Im Straßenverkehrsrecht hat noch immer ein flüssiger und leichter Autoverkehr höchste Priorität. Die Sicherheit vor Unfällen, die Luftqualität oder die Lebensqualität in Städten sind dem untergeordnet. Dieses Defizit verursacht viele strukturelle Probleme: Staus, Lärm, belastete Atemluft, um nur einige zu nennen. Der gültige Bundesverkehrs­wegeplan schreibt auf Basis alter Planungskriterien den Infrastrukturausbau fort – vor allem den Bau von Großprojekten. Straßen werden gebaut und geplant als gäbe es kein Morgen, keinen Klimawandel, als brauchte es keine Verkehrswende für den Klimaschutz.

Dieser Wahnsinn zeigt sich eindrücklich am Beispiel des geplanten Fehmarn­belt-Tunnels. Ab 2021 wollen das Königreich Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam eine feste Querung zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Insel Fehmarn realisieren. Für eine vierspurige Autobahn und einen Zugtunnel  müssen 18 Kilometer Meeresgrund aufgerissen und zubetoniert werden. Der geplante Tunnel führt mitten durch ein Meeresschutzgebiet. Begründet wurde das Vorhaben mit einer prognostizierten Verdoppelung des Pkw-Aufkommens. Dabei zeigt sich, dass der Verkehr auf dieser Route seit Jahren rückläufig ist. Die Kosten laufen inzwischen aus dem Ruder, der Bau gilt bereits als eines der größten und teuersten Infrastruktur-Projekte Europas. Statt die Planungen aus den 1990er Jahren zu überprüfen und das Projekt zu stoppen, hält die Bunderegierung stur daran fest, gegen alle Vernunft und alle ökologischen Bedenken.

Neuer Rechtsrahmen

Es zeigt sich immer mehr, dass für eine moderne und an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtete Verkehrspolitik ein neuer rechtlicher Rahmen notwendig ist. Diesen Rahmen soll ein Bundesmobilitätsgesetz bilden. Das legt die Ziele fest: Klimaschutz, Gesundheit, bezahlbare und barrierefreie Mobilität für alle sowie die Vision Zero, null Verkehrstote. Das sind die Richtlinien für alle nachfolgenden Gesetze, Planungen und Verordnungen.  Das Bundesmobilitätsgesetz initiiert somit erstmals eine zielgerichtete und integrierte Planung der Verkehrswege des Bundes und soll damit die nicht mehr zeitgemäße Bundesverkehrswegeplanung reformieren. Das Gesetz wird nicht konkrete Maßnahmen festschreiben. Diese sind Ergebnis integrierter Planung auf allen Ebenen. Maßgabe muss sein, dass die Maßnahmen und Planungen zum Erreichen der festgelegten Ziele beitragen.

Überzeugungsarbeit

Aktuell entwickelt der VCD gemeinsam mit Experten aus seinem Wissenschaftlichen Beirat sowie Praktikern die Grundzüge des Gesetzes und lässt die rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Bundesgesetz prüfen. Gleichzeitig führt der VCD Gespräche mit Parteien und Politiker*innen, um das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes zu schärfen. Ziel ist es, dass die nächste Bundesregierung ein solches Gesetz auf den Weg bringt. Auch die Bürgerinnen und Bürger will der VCD von der Notwendigkeit der Neuregelung der rechtlichen Basis der Mobilität überzeugen. 

Michael Müller-Görnert

fairkehr 5/2023