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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 2/2020

Gemischte Bilanz

Der VCD bewertet die StVO-Novelle

Der Bundesrat hat mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Chance vertan, sichere und klimafreundliche Mobilität konsequent zu fördern. Die Veränderungen im Detail.

Bislang in Deutschland verboten, seit der StVO-Novelle erlaubt: nebeneinander radeln. Aber nur solange man dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer*innen behindert.

Höhere Bussgelder

Falsches Parken auf Geh- oder Radwegen und das Halten mit Auto oder Lieferwagen in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen werden teurer. Die bisherigen Bußgelder werden von 15 bis 30 Euro auf 55 bis 100 Euro angehoben. Gefordert hatte der VCD ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dahinter fallen die neuen Sätze zurück, sind aber ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Mindestüberholabstand

Erstmals ist der Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen durch Autos gesetzlich vorgeschrieben. Somit hat der Gesetzgeber die StVO an die gängige Rechtsprechung angepasst. Das war auch nötig: Denn Untersuchungen zeigen, dass beispielsweise Berliner Autofahrerinnen und -fahrer einen solchen Mindestabstand in 56 Prozent der aufgezeichneten Überholvorgängen nicht einhielten. Ein ausreichender Überholabstand ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden und damit sich Radfahrer*innen sicher fühlen. Einziges Manko: Derzeit ist umstritten, ob die Regelung nur beim Überholen von Radfahrenden auf Schutzstreifen und der Fahrbahn gilt oder auch für Radler*innen auf Radfahrstreifen und -wegen. Hier muss die Politik nachbessern, oder Gerichtsurteile klären die Lage.

Kein Tempolimit

Einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen sowie von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts stimmte der Bundesrat nicht zu. „Diese Entscheidung ist kurzsichtig, da niedrigere Höchstgeschwindigkeiten eine der wichtigsten Maßnahmen für mehr Sicherheit und Klimaschutz im Straßenverkehr sind. Deshalb fordern wir Tempo 120 auf Autobahnen, 80 auf Landstraßen und 30 innerorts“, sagt Michael Müller-Görnert, Verkehrspolitischer Sprecher des VCD.

Halteverbot auf Schutzstreifen

Bislang galt, dass Pkw bis zu drei Minuten auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer*innen halten dürfen. Jetzt ist das für Autofahrer*innen ganz verboten.

Langsam Rechts abbiegen

Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen dürfen an bestimmten Kreuzungen und Einmündungen nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Die Regelung gilt überall dort, wo die Person hinter dem Lenkrad mit Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen rechnen muss, die neben ihnen unterwegs sind, und die sie beim Abbiegen gefährden könnten. Dies ist ein erster Schritt, reicht aus Sicht des VCD jedoch nicht aus. Eine zusätzliche wichtige Maßnahme ist die Ausstattung mit Abbiegeassistenten, die mit einem akustischen Signal vor den schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen neben dem Fahrzeug warnen. Für neue Lkw sind Abbiegeassistenten ab 2024 Pflicht. Um Anreize für die Nachrüstung älterer Fahrzeuge zu setzen, müssen Kommunen die Erlaubnis erhalten, Lkw ohne Assistenten innerstädtisch in „Verkehrssicherheitszonen“ die Zufahrt zu untersagen. Abbiegeassistenten sind auch für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge notwendig, die deutlich mehr Abbiegeunfälle verursachen als Lkw.

Kein teureres Bewohnerparken

Den Antrag, dass Kommunen für einen Anwohnerparkausweis künftig bis zu 240 Euro jährlich verlangen können, hat der Bundesrat abgelehnt. Er darf weiterhin maximal nur 30,70 Euro pro Jahr kosten. Aus Sicht des VCD ist damit die Chance vertan, den Kommunen Spielraum zu geben, die Kosten für den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen.

Spielraum zum Ausprobieren

Zukünftig können Straßenverkehrsbehörden Modellversuche unabhängig von einer nachgewiesenen Gefahrenlage anordnen. Diese Erweiterung ist eine wichtige Möglichkeit, Kommunen mehr Spielraum zu geben, um beispielsweise flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts zu erproben. Mit Blick auf die zweite StVO-Novelle setzt sich der VCD für eine weitere Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche ein.

Parkverbot vor Kreuzungen

In der neuen StVO ist festgelegt, dass Pkw beim Parken einen Mindestabstand von acht statt fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten im Kreuzungsbereich halten müssen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Sichtbeziehungen zwischen allen Verkehrs­teilnehmer*innen zu verbessern, egal ob sie per Auto, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Gute Sicht hilft, gefährlichen Abbiegeunfällen vorzubeugen. Der VCD hatte sich im Vorfeld für einen Mindestabstand von zehn Metern von Beginn der Eckausrundung an ausgesprochen.

Keine Freigabe von Busspuren

Der Bundesrat lehnte den Änderungsvorschlag ab, Busspuren für Pkw und Krafträder zu öffnen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen weiterhin nicht auf Busspuren fahren. „Wir haben uns bereits im Vorfeld entschieden gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und befürworten daher die Entscheidung des Bundesrats. Eine solche Ausweitung hätte die an einigen Orten ohnehin schon stark frequentierten Busspuren überlastet, sodass sie ihren eigentlichen Zweck verfehlen: nämlich den ÖPNV zu beschleunigen und zu bevorrechtigen“, sagt Philipp Kosok, Sprecher für Bahn, ÖPNV und Multimodalität. Radler*innen hingegen dürfen auch zukünftig auf dem Bus-Sonderstreifen fahren.

Nebeneinander Radeln

Zu zweit nebeneinander radeln ist allein schon deshalb schön, weil man sich unterhalten kann und leichter ein gemeinsames Tempo findet. Wird der restliche Verkehr nicht behindert, ist es nun auch erlaubt. Der VCD begrüßt diesen Vorschlag, da hier eine gleichberechtigte Verkehrsteilnahme gefördert wird. Allerdings ist es – wie auch bei den anderen Neuerungen – wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen diese Regeln kennen. Sonst werden Radfahrende auf der Fahrbahn angehupt und abgedrängt.

Kein Fahrrad-Parkverbot

Das ursprünglich geplante Parkverbot für Fahrräder am rechten Fahrbahnrand wurde gestrichen. Der VCD kritisiert die Pläne deutlich und begrüßt nun, dass das Verbot in der neuen StVO nicht mehr vorgesehen ist. Um den klimafreundlichen Radverkehr zu stärken braucht es mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, anstatt die bestehenden einzuschränken.

Grünpfeil für Radfahrende

Ein grüner Pfeil als neues Verkehrszeichen erlaubt Radfahrer*innen nun, an roten Ampeln rechts abzubiegen. So kommen sie schneller und komfortabler voran und der Radverkehr fließt besser. Die Niederlande, Dänemark und Frankreich haben den Pfeil bereits erfolgreich erprobt. Wichtig ist bei der Umsetzung vor Ort, darauf zu achten, dass Fußgänger*innen nicht behindert oder gefährdet werden.

Einrichtung von Fahrradzonen

Kommunen können jetzt sogenannte Fahrradzonen einrichten, die aus einem Netz von Fahrradstraßen bestehen. In einer Fahrradzone gilt grundsätzlich: Autos dürfen maximal Tempo 30 fahren und keine Radfahrenden gefährden oder behindern, Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Die Einführung von Fahrradzonen ist ein wichtiger Schritt, um lokal ein dichtes, komfortables und sicheres Radverkehrsnetz einzurichten. Damit wird ein erfolgreiches Bremer Modellprojekt aufgegriffen. Doch einfach ein neues Verkehrszeichen einzuführen reicht nicht. Damit ist auch die Pflicht verbunden, die Menschen, die am Verkehr teilnehmen, über dessen Bedeutung aufzuklären. Sinnvoller wäre es gewesen, bereits bekannte Schilder wie die Tempo-30-Zone mit entsprechenden Verkehrsverboten zu kombinieren.

Fahrräder zur Personenbeförderung

Kleine Kinder im Lastenrad in den Kindergarten zu bringen ist eine Selbstverständlichkeit. Doch Kinder ab sieben Jahre, Jugendliche oder Erwachsene mit einem Lastenfahrrad oder einer Fahrradrikscha mitzunehmen, war bislang verboten. Nun dürfen alle Menschen mit Rikschas oder geeigneten Lastenrädern mitfahren.

Carsharing

In die neue StVO wurde auch aufgenommen, dass Kommunen nun Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auf öffentlichem Grund ausweisen können. Carsharing-Parkplätze werden künftig mit einem neuen Sinnbild „Carsharing“ gekennzeichnet. Außerdem ist ab nun eine blaue Plakette für Carsharing-Pkw vorgesehen, um sie zusätzlich kenntlich zu machen.

Anika Meenken 

fairkehr 2/2020