Magazin 1/2020
Nordrhein-Westfalen bekommt ein Radverkehrsgesetz
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ bringt den Radverkehr voran.
Das ist ein Erfolg: Am 18. Dezember 2019 haben die nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten die Landesregierung aufgefordert, ein Fahrradgesetz zu erarbeiten. Es soll die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreifen.
Das Aktionsbündnis hinter der Initiative hatte als Ziel einen landesweiten Radverkehrsanteil von 25 Prozent ausgegeben und fordert unter anderem den Bau von 1 000 Kilometern weitgehend kreuzungsfreien Radschnellwegen bis 2025, 300 Kilometer neuen Radwegen an Bundes- und Landesstraßen pro Jahr, einer Million Fahrradabstellanlagen und eine Förderung für Kommunen, die ihre Radverkehrsinfrastruktur ausbauen.
Das Aktionsbündnis, in dem auch zahlreiche VCD-Gliederungen mitwirken, hatte landesweit knapp 207 000 Unterschriften gesammelt, damit das Quorum für eine Volksinitiative weit übererfüllt und den Landtag zum Arbeiten gebracht.
„Tatsächlich haben wir alles erreicht, was wir zu erreichen gehofft hatten: ein bisher beispielloses Bündnis aus rund 215 Vereinen und Initiativen, fast viermal so viele Unterschriften, wie es gebraucht hätte, und ein Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen“, schreibt Dr. Ute Symanski, Vertrauensperson der Initiative, im Jahresrückblick. Die Landesregierung muss den Entwurf für das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode, also bis voraussichtlich März 2022, vorlegen. „Aufbruch Fahrrad ist damit die bisher erfolgreichste Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen, denn noch nie hat der Landtag bisher einer Volksinitiative zugestimmt“, so Symanski weiter.