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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 4/2019

StVO-Novelle

Positiv, aber zu zaghaft

Die Straßenverkehrsordnung soll fahrradfreundlicher werden. Erste Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber ein ausformulierter Entwurf steht noch aus.

Gleichberechtigt? Das Nebeneinanderfahren soll Radfahrern in Zukunft ausdrücklich erlaubt werden – wenn der (Auto-)Verkehr dadurch nicht behindert wird.

An Pfingsten gab Verkehrsminister Scheuer erste Vorschläge zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung bekannt. Im Vorfeld hatte der Minister in einer Rede auf dem Nationalen Radverkehrskongress in Dresden speziell in Hinblick auf den Radverkehr hohe Erwartungen geschürt: „Mit klaren Regelungen stärken wir den Radverkehr und sorgen dafür, dass das Radfahren zügig spürbar attraktiver und sicherer wird. Es ist die größte Radreform seit 20 Jahren. Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs. Das muss sich auch in der StVO widerspiegeln.“

Von Gleichberechtigung wird natürlich auch nach einer StVO-Novelle keine Rede sein können. Der Minister weiß das. Nichtsdestotrotz sind einige Ideen  – wie die Einführung eines generellen Halteverbots auf Schutzstreifen – geeignet, die Stellung des Radverkehrs zu verbessern. „Grundsätzlich begrüßt der VCD den Entwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer“, sagt Anika Meenken, Sprecherin für Radverkehr beim VCD. Gleichzeitig kritisiert sie die Pläne als zu zaghaft: „Die wichtigste Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs und zur Steigerung der Verkehrssicherheit fehlt: Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit mit Ausnahmen für Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen.“ Dies mache nicht nur den gesamten Verkehr in den Städten sicherer, leiser und übersichtlicher, sondern reduziere nachweislich die Zahl und Schwere von Unfällen.

Zwar will der Minister analog zu Tempo-30-Zonen die Einrichtung von Fahrradzonen ermöglichen, in denen Tempo 30 gilt und Radfahrer Vorrang haben; eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h ersetzt das aber nicht, zumal für die Einrichtung solcher Zonen zunächst die Hürden für die Ausweisung von Fahrradstraßen abgebaut werden müssten.

Zur Abstimmung in den Ressorts

Auch weitere Empfehlungen begrüßt der VCD nur mit Abstrichen. So sollen die Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen erhöht werden. Doch eine Anhebung auf „bis zu 100 Euro“ (BMVI) greift zu kurz. „Wir fordern die Erhöhung auf 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Denn falsches Parken gefährdet oder behindert Andere und verhindert die Verkehrswende“, so Meenken. Eine entsprechende Petition hatte der VCD gemeinsam mit elf weiteren Verbänden bereits vor Bekanntwerden der Vorschläge gestartet.

Die angedachte Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw hält Meenken für unzureichend: „Lkw ohne Abbiege-Assistenten haben nichts in den Städten verloren.“ Andere Vorschläge wiederum, wie ein neues Überholverbotsschild von einspurigen Fahrzeugen wie Rädern für Engstellen, begrüßt der VCD vorbehaltlos.

Neben den Änderungen zum Radverkehr plant das BMVI, die Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen und E-Autos etwa beim Parken zu erleichtern. Außerdem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Busspuren für E-Scooter und Pkw mit drei oder mehr Insassen zu öffnen. Der VCD begrüßt die Öffnung für Elektrokleinstfahrzeuge, lehnt eine Freigabe für Pkw aber generell ab.

Am 19. August sind die Vorschläge in die Ressortabstimmung gegangen, erst danach wird ein ausführlicher Entwurf veröffentlicht. Anschließend folgt die Länder- und Verbändeanhörung. Zuletzt müssen die Länder im Bundesrat der Änderung der Verordnung zustimmen.

Tim Albrecht

Petition „Knolle statt Knöllchen“ unter

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