Magazin 4/2019
Fahrgäste wehren sich mit Online-Petition
DB verbietet sogenannte Lastenräder im Fernverkehr
Ein neuer Passus in den DB-Beförderungsbedingungen verbannt Cargobikes.
In den aktualisierten Beförderungsbedingungen heißt es: „Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.“ Aus „sicherheitsrelevanten Gründen“, wie ein DB-Sprecher mitteilt: Die Aufbauten auf den Lastenrädern seien in den letzten Jahren größer geworden, die Räder passten in der Regel nicht in die Fahrradhalterungen. „Der neue Passus bietet Interpretationsspielraum“, sagt Lastenradexperte Arne Behrensen, Blogger und Gründer des Unternehmens cargobike.jetzt. „Eine ganze Reihe neuer kompakter Cargobikes sind kaum breiter oder länger als klassische Fahrräder und passen problemlos in die Fahrradaufhängungen im neuen ICE 4. Wo genau ist also die Grenze zwischen einem mitnahmeberechtigten Fahrrad und einem sogenannten Lastenrad?“ Die erlaubten Abmessungen eines Aufbaus, zum Beispiel einer Transportbox, nennt die DB nicht. Es gebe kein einheitliches Maß, so der Sprecher. Grundsätzlich liege es beim Zugpersonal, darüber zu entscheiden, ob die Betriebssicherheit garantiert sei bei der Mitnahme von Fahrrädern.
Während der DB-Fernverkehr sich in Sachen Lastenradtransport also eher konservativ zeigt, gehen einige Bundesländer mit gutem Beispiel voran. „Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg“, sagt Behrensen. „Hier dürfen Cargobikes in vielen Nahverkehrszügen mitfahren, wenn genug Platz vorhanden ist.“
In einer Online-Petition fordern derweil mehr als 3 000 Menschen, dass die DB ihre Beförderungsbedingungen anpasst. Sie läuft noch bis Ende Oktober.
Nützliche Tipps: www.cargobike.jetzt/tipps/mitnahme-in-der-bahn