fairkehr VCD-Magazin für Umwelt, Verkehr, Freizeit und Reisen

Obere Wilhelmstraße 32 | 53225 Bonn | Telefon (0228) 9 85 85-85 | www.fairkehr-magazin.de

Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 2/2019

Einsteigen mit Behinderung

Selbstbestimmt Bahn fahren

Menschen mit Behinderung brauchen auf Reisen eine zentrale Ansprechstelle.

Barrierefreie Einstiege helfen Rollstuhlfahrern, Menschen mit Rollator und Eltern mit Kinderwagen.

Den Zorn vieler Fahrgast- und Sozialverbände zog die Deutsche Bahn Anfang Februar auf sich. Sie verkündete, Wettbewerber für die Leistungen der Mobilitätsservicezentrale (MSZ) ab sofort zahlen zu lassen – mit gravierenden Folgen für Menschen mit Behinderungen. Bis zum 31. Januar hatte die DB Hilfeleistungen aus einer Hand angeboten, ohne Geld von anderen Bahnunternehmen zu verlangen. MSZ-Mitarbeiter informieren beispielsweise das Servicepersonal im Bahnhof oder in Zügen, damit es eine Rampe zum Ein- und Aussteigen bereitlegt. Nun hieß es: Die MSZ organisiere die Leistungen nur noch für Bahnen, die einen Vertrag mit der DB schließen. Fahrgäste, die mit anderen Unternehmen reisten, sollten von der DB lediglich Kontaktdaten bekommen und alles Weitere selbst organisieren.

Die DB nannte auf fairkehr-Nachfrage wirtschaftliche Gründe: Immer mehr Reisende hätten die MSZ-Leistungen in Anspruch genommen. Alexander Ahrens, Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL), hält es dennoch für indiskutabel, wenn sich Menschen mit Behinderungen auch noch informieren müssten, welches Verkehrsunternehmen sie nutzten: „Wie viele Nummern sollen sie denn anrufen?“ Bahnfahren sei für sie ohnehin ein Kraftakt. Ahrens kritisiert außerdem, dass die DB die Verbände erst zwei Tage vorher über die Änderung informiert habe. „Es ist völlig unverständlich, warum sie uns bei ihrer Entscheidung in keinster Weise beteiligt hat.“ Immerhin lässt die Deutsche Bahn sich von einer programmbegleitenden Arbeitsgruppe beraten, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderungen besteht.

Mittlerweile ist die DB zurückgerudert. Mitte März erklärte sie: Bis die Verhandlungen mit allen Bahnunternehmen über den gemeinsamen Betrieb der MSZ abge­schlossen seien, stelle die DB die Hilfeleistungen weiterhin sicher, auch für Unternehmen, die noch nicht zahlten. Das Eisenbahnbundesamt prüft derweil, inwieweit „die geänderte Verfahrensweise der MSZ mit der Fahrgastrechteverordnung vereinbar“ ist.

Schlichtungsstelle hilft

Die Fahrgast- und Sozialverbände äußerten eigene Finanzierungsvorschläge: eine Pflichtabgabe für alle Bahnunternehmen, eine Umlage der Kosten auf alle Tickets oder öffentliche Gelder. „Eine Gesellschaft, die Inklusion will, muss sie auch finanzieren“, so Ahrens von der ISL. „Wir sind keine Fahrgäste zweiter Klasse.

Wir wollen spontan, unabhängig und selbstbestimmt Bahn fahren. Egal, von welchem Bahnhof und mit welchem Unternehmen.“ Fahrgästen mit Behinderungen, die beispielsweise am Bahnhof stehen gelassen

werden oder die Zugtoilette nicht nutzen können, empfiehlt er, sich an die Schlichtungsstelle BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) zu wenden.

Kirsten Lange

fairkehr 2/2019