Magazin 2/2019
Bundesimmissionsschutzgesetz gändert
Gesetz gegen saubere Luft
Der Bundesrat stimmt der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu.
Statt in deutschen Städten für saubere Luft zu sorgen und dreckige Diesel-Pkw auf Kosten der Hersteller nachrüsten zu lassen, ändert die Große Koalition das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). CDU/CSU und SPD erklären Diesel-Fahrverbote in Städten, in denen der EU-Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur leicht überschritten wird, für unverhältnismäßig. Fahrverbote sollen künftig erst ab einem Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft möglich sein. Dabei sind Fahrverbote das letzte Mittel, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Das Absurde an der neuen Regelung: Da EU-Recht nach dem Subsidiaritätsprinzip über Bundesrecht steht, kann die Regelung vor Gerichten nicht bestehen. Zumal das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil im Februar 2018 eindeutig klargestellt hat, dass Dieselfahrverbote verhältnismäßig sind, um Stickstoffdioxid-Grenzwerte der EU einzuhalten.
In einer Stellungnahme vom 13. Februar 2019, die der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorliegt, macht die EU-Kommission der Bundesregierung die Auflage, die schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwertes durch Dieselfahrverbote weiterhin zu ermöglichen.
„Um Fahrverbote überflüssig zu machen, sollten die Bundesregierung und die Städte in die Verkehrswende einsteigen. Ein positives Beispiel hierfür ist Wiesbaden. Dort wurde in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen in einem Verfahren mit DUH und VCD ein ambitionierter Luftreinhalteplan vorgelegt, der Fahrverbote überflüssig macht“, sagt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.