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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 1/2019

CO2-Emissionen senken

Ein Klimaschutzgesetz für Deutschland

Die Bundesregierung wird wohl noch 2019 ein Klimaschutzgesetz verabschieden. Was bringt das? Ein Überblick.

Brauchen wir ein Klimaschutzgesetz?

Ein solches Gesetz ist nach Meinung von Umweltschutzexpertinnen und -experten seit vielen Jahren überfällig. Die Bundesrepublik ist dabei, ihre selbstgesteckten Klimaschutzziele zu verfehlen: Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß um mehr als die Hälfte sinken, bis 2050 will Deutschland weitgehend CO2-neutral werden. So steht es im Klimaschutzplan 2050, den die Bundesregierung 2016 verabschiedete. Eine riesige Herausforderung. Zwar sanken die nationalen CO2-Emissionen 2017 leicht, doch vor allem im Verkehrssektor steigen sie weiter an. Die Grünen und die SPD legten im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen 2013 Entwürfe für ein Klimaschutzgesetz vor, sie scheiterten an FDP und CDU/CSU. Gemeinsam mit fast 60 weiteren Verbänden fordert der VCD seit längerem ein Klimaschutzgesetz. „Der Klimaschutzplan 2050 muss endlich rechtlich verbindlich werden“, sagt VCD-Verkehrsreferent Michael Müller-Görnert. Eben das sieht der Koalitionsvertrag vor: Die Regierungsparteien vereinbarten darin die vollständige Umsetzung des Klimaschutzplans.

Was wird das Gesetz regeln?

Das „Gesetz zur Einhaltung der Klimaziele 2030“ wird aus zwei Teilen bestehen: Der erste Teil, der nach Angaben eines Sprechers des Bundesumweltministeriums (BMU) noch in diesem Winter als Entwurf vorliegen soll, ist ein Rahmengesetz. Es schreibt fest, wie viel CO2 die einzelnen Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Indus­trie einsparen müssen. Der zweite Teil wird die konkreten Maßnahmen dafür enthalten. Ein mögliches Instrument ist die CO2-Bepreisung – eine Abgabe oder Steuer auf CO2-Emissionen in Sektoren, die der EU-Emissionshandel nicht erfasst, beispielsweise Straßenverkehr. Das BMU will wissenschaftlich prüfen lassen, wie der Preis sich nicht nur klima-, sondern auch sozialverträglich gestalten ließe.

Was sind die nächsten Schritte?

Eigentlich sollten die Ministerien ihre Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzplans 2050, also für Teil 2 des Klimaschutzgesetzes, bis Ende 2018 vorlegen. Einige Ressorts, darunter das Verkehrsministerium, gründeten Kommissionen, um Vorschläge erarbeiten zu lassen. Die sogennante Kohle-Kommission veröffentlichte ihre Anfang Februar. Für den Sektor Verkehr wird die „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ voraussichtlich im März ihren Bericht vorlegen. Die Gebäude-Kommission hat ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. Michael Müller-Görnert, der für den VCD in der Kommission „Zukunft der Mobilität“ mitarbeitet, glaubt daher nicht, dass Teil 2 des Gesetzes noch 2019 verabschiedet wird. Aus dem BMU heißt es dazu: Das Maßnahmenprogramm solle „so bald wie möglich“ beschlossen werden. Etwas konkreter klingt die Zeitangabe für Teil 1 des Klimaschutzgesetzes: Ziel sei es, dass der Bundestag das Rahmengesetz in diesem Jahr verabschiede, so stehe es im Koalitionsvertrag.

Reicht das Gesetz allein?

„Klimaschutzziele müssen in allen gesetzlichen Entscheidungen eine Rolle spielen“, sagt Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Sie hält das Klimaschutzgesetz für einen ersten wichtigen Schritt, ein ganzes Klimaschutzministerium wäre „aber noch zielführender und effektiver“. VCD-Referent Müller-Görnert gibt zu bedenken, dass ein solches Ressort mit ausreichend Schlagkraft ausgestattet sein müsste. Der BMU-Sprecher findet die Idee eines Ministeriums, das Teile der Kompetenzen von Umwelt-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Entwicklungsressort bündelt, einen kreativen Ansatz: Der bleibe aber künftigen Koalitionsverhandlungen vorbehalten.

Kirsten Lange 

1/2019