Magazin 1/2019
Rechts abbiegen
Grünpfeil nur für Radfahrer
In neun deutschen Städten startete im Januar ein Pilotversuch: Ein grüner Pfeil zeigt Fahrradfahrern, wo sie trotz roter Ampel rechts abbiegen dürfen.
In Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart dürfen an ausgewählten Kreuzungen bei roter Ampel ausschließlich Radfahrerinnen und -fahrer rechts abbiegen – wenn ein grüner Pfeil mit dem Zusatz „nur Radverkehr“ es erlaubt. Ein Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Verkehrsministeriums soll ermitteln, ob es den Verkehr an bestimmten Kreuzungen sicherer macht, wenn nur Radfahrer die Grüne-Pfeil-Regel nutzen dürfen. 2020 soll auf Basis der Erfahrungen beschlossen werden, ob die Straßenverkehrsordnung enstprechend angepasst wird.
Seit 1994 bestimmt die bundesdeutsche StVO: An Ampeln mit grünem Pfeil dürfen Auto- und Radfahrer bei Rot rechts abbiegen, wenn sie niemanden gefährden oder behindern.