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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 1/2017

Autos immer dicker, Stellplätze immer größer

Stellplätze in neuen Parkhäusern und Tiefgaragen in NRW müssen breiter werden.

Nordrhein-Westfalen hat zu Jahresbeginn als erstes deutsches Bundesland eine Sonderbauverordnung in Kraft gesetzt, nach der Stellplätze in neu gebauten Parkhäusern und Tiefgaragen mindestens 2,45 Meter breit sein müssen. Bis dahin galt eine Mindestbreite von 2,30 Metern. Das Verkehrsministerium begründet die Verordnung mit Untersuchungen, denen zufolge Autos seit der Jahr-tausendwende um 15 Zentimeter breiter geworden seien.

Der VCD kritisiert die Regelung scharf. „Wir fordern die Industrie seit Jahren auf, kleinere und sparsamere Autos zu bauen“, sagt VCD-Verkehrsreferent Gerd Lottsiepen. „Die Richtwerte für Stellplatzgrößen heraufzusetzen ist definitiv das falsche Signal.“ 

Auch ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums räumt ein, dass der Trend zu immer größeren Fahrzeugen sicherlich zu hinterfragen sei. Andererseits müssten sich die ordnungspolitischen Leitlinien den Fakten stellen.

Weder das Verkehrsministerium noch der Bundesverband Parken mit Sitz in Köln gehen davon aus, dass aufgrund der Sonderbauverordnung Parkhäuser künftig bedeutend größer gebaut werden müssen. Entscheidend für die Größe seien vielmehr die Anforderung des Investors und der Bauplatz, der zur Verfügung stehe, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Parken, Gerhard Trost-Heutmekers. Er glaubt deshalb auch nicht, dass die Parkhausbetreiber mit der Pflicht zu breiteren Stellplätzen ihre Preise erhöhen würden.

Der bundesweite Parkflächenbetreiber Contipark bestätigt diese Einschätzung. Das Unternehmen gehe sogar über die Vorgaben der Sonderbauverordnung hinaus und markiere Stellplätze in Neubauten mit mindestens 2,50 Meter Breite ab.

fairkehr 5/2023