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Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 4/2016

VW muss mit Bußgeld rechnen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VW – Dobrindt will den Konzern schützen.

Foto: denhans/photocase.de

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Ermittlungsverfahren gegen das Volkswagen-Management eingeleitet. Der Verdacht: Die Unternehmensführung könnte ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Manager verhinderten nicht, dass der Konzern Autos mit manipulierten Abgaswerten baute und verkaufte.

Anfang Juli hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt noch verkündet, dass VW in Deutschland keine Strafen im Abgasskandal zahlen müsse. Aus dem Ministerium hieß es, es reiche aus, wenn Volkswagen die betroffenen Fahrzeuge nachrüste.

„Glücklicherweise leben wir in Deutschland in einem Rechtsstaat. Es darf nicht sein, dass ein Minister entscheidet, ob ein Konzern nach einem Rechtsbruch bestraft wird oder nicht“, sagt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.

Laut Ordnungswidrigkeitengesetz muss das Management dafür sorgen, dass es keine Rechtsverstöße im Unternehmen gibt. Wenn ein Gericht feststellt, dass die VW-Manager solche Verstöße vorsätzlich oder fahrlässig geschehen ließen, verhängt es ein Bußgeld. Die Strafzahlung müsste den wirtschaftlichen Nutzen von VW übersteigen und würde sich gegen den Konzern richten. Sollte VW verurteilt werden, bedeutet das aber nicht, dass VW-Kunden Schadensersatz erhalten.

Der VCD fordert von VW Wiedergutmachung, da alle Bürger die illegal oder halblegal in die Umwelt geblasenen Giftstoffe einatmen. Die Bundesregierung solle mit VW sowie mit anderen Konzernen, die ebenfalls Abgasvorschriften umgehen, Ausgleichszahlungen verhandeln und durchsetzen. „Das Geld könnte beispielsweise in das Gesundheitssystem fließen oder in Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität“, so Lottsiepen.

fairkehr 5/2023