Titel 5/2015
Grenzwerte einhalten
In Deutschlands Innenstädten muss die Luft besser werden.
Wir brauchen in Deutschland Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben, damit die Luft in den Städten besser wird. Denn in den meisten Großstädten sind die Menschen übermäßig mit Lärm und Schadstoffen belastet. Die EU verordnet den Städten, die Bestimmungen der Umgebungslärmrichtlinie sowie die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einzuhalten. Für den Feinstaub PM10 gilt ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m3, der an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die kleineren Partikel PM2,5 gilt ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel. Dieser wird 2020 auf 20 µg/m3 verringert. Stickstoffdioxid hat den Stundengrenzwert von 200 µg/m3, der nicht öfter als 18-mal im Jahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. In Zukunft ist mit weiteren Verschärfungen der Grenzwerte zu rechnen, denn diese sind zum Schutz der Gesundheit – darauf weist die Weltgesundheits-organisation immer wieder hin – bisher nicht ausreichend. Die nachhaltigste Lösung für die Städte ist, wenn diese den motorisierten Verkehr zurückdrängen und das Zufußgehen und Fahrradfahren fördern . Für den Lieferverkehr sind Lastenräder eine attraktive Option. Die Versuche von Paketunternehmen und Lieferdiensten zeigen, dass der Einsatz von Lastenrädern rentabel und viel umweltfreundlicher ist als mit dieselbetriebenen Fahrzeugen.
Heiko Balsmeyer