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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
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Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 1/2015

Besser nicht betrunken Fahrrad fahren

Studie testet die Fahrtauglichkeit betrunkener Radler.

Foto: iStockphoto/eldadcarinAb 1,1 Promille lässt die Fahrtauglichkeit der meisten Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich nach: Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Fahrrad also besser stehen lassen.

Trinken für die Forschung: In einem Versuch der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und der Universität Düsseldorf kombinierten radfahrende Probandinnen und Probanden das Angenehme mit dem Nützlichen. Insgesamt 83 Mal mussten die Studienteilnehmer in zunehmend alkoholisiertem Zustand durch einen Parcours radeln, der die Anforderungen des Straßenverkehrs realitätsnah simulierte. Dabei beobachteten die Forscher, wie sich das Fahrverhalten der Radler veränderte.

Wie zu erwarten bestätigt die Studie, dass auch bei Menschen auf dem Rad die Fahrtauglichkeit mit zunehmendem Alkoholpegel abnimmt. Ab 1,1 Promille beeinträchtigte der Alkohol die Leistungen der meisten deutlich. Sie verschlechterten sich mit zunehmender Konzentration von ­Alkohol im Blut. Allerdings ­wichen die Leistungen der ­Teilnehmer erheblich von einander ab. So waren einige selbst mit 1,6 Promille noch fahrtauglich und machten ­weniger Fehler als der Durchschnitt der nüchternen Teilnehmer. Ab 1,6 Promille ist das Radfahren in Deutschland gesetzlich verboten. Radfahrer, die den Verkehr gefährden, können bereits ab 0,3 Promille strafrechtlich belangt werden.

Die UDV fordert ein Bußgeld für Radfahrer, die mit einem noch festzulegenden ­Alkoholpegel von Polizei oder Ordnungsamt erwischt werden. Das zahlen sie – anders als Autofahrer – bisher nicht. ­Erklärtes Ziel der Versicherer ist es, das Bewusstsein für die Gefahren des Radfahrens unter Alkoholeinfluss zu stärken. Der VCD fordert, dass bei der Anhebung des Strafmaßes die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse. Im Gegensatz zu Autofahrern gefährdeten angetrunkene Radfahrer in erster Linie sich selbst. Der Verkehrsgerichtstag empfahl Ende Januar 2015 Radfahren bereits ab 1,1 Promille zu verbieten.

Hier geht es zur Studie.

fairkehr 5/2023