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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Magazin 6/2014

Streit um Flugsteuer

Der VCD fordert den Erhalt der Luft­verkehrssteuer.

Foto: Jürgen MaiIst schädlich für die Umwelt und wird trotzdem subventioniert: der Flieger.

Deutsche Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, unter anderem der VCD, Greenpeace und Brot für die Welt, fordern den Erhalt der Luftverkehrssteuer. Im September wandten sie sich mit ihrem Anliegen in einem offenen Brief an 280 Fachpolitiker und Abgeordnete, in deren Wahlkreis ein Flughafen liegt: „Dieses für Klimaschutz, faire Wettbewerbsbedingungen und globale Gerechtigkeit so bedeutsame Instrument darf nicht der Lobbyarbeit der Luftverkehrswirtschaft zum Opfer fallen“, heißt es in dem Schreiben, das auch vom VCD-Vorsitzenden Michael Ziesak unterzeichnet wurde.

Damit reagierten die Organisationen auf die Lobbyarbeit der großen deutschen Fluggesellschaften Air Berlin, Condor, Germanwings, Lufthansa und Tuifly, die von der Bundesregierung die Abschaffung der Steuer fordern. Manager und Betriebsräte der Branche sehen sich durch die Abgabe, die dem Bund jährlich etwa eine Milliarde Euro in die Kassen spült, gegenüber anderen Verkehrsmitteln benachteiligt und argumentieren, dass sie Arbeitsplätze gefährde.

Damit verdrehen die Branchenvertreter die Tatsachen: Der Luftverkehr wird durch die Befreiung von Energiesteuern auf Kerosin und der Mehrwertsteuer auf internationale Flüge gegenüber anderen Verkehrsmitteln massiv subventioniert. Das Umweltbundesamt berechnete, dass sich die Subventionen für das Jahr 2010 auf 11,5 Milliarden Euro beliefen. Michael Müller-Görnert, Luftverkehrsexperte beim VCD, fordert: „Die Bevorteilung des Flugverkehrs muss ein Ende haben. Sie führt zu enormen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der umweltverträg­­licheren Verkehrsträger wie Bahn oder Reisebusse. Damit setzt die Bundesregierung falsche Anreize zum Nachteil ­unserer Umwelt.“

Anfang November 2014 ­bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Luftverkehrssteuer. Das Land Rheinland-Pfalz hatte dies bezweifelt und dagegen geklagt. „Damit besteht Rechtsklarheit und einem weiteren Ausbau der Steuer steht nichts im Wege“, resümiert Müller-Görnert.

fairkehr 5/2023