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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Titel 4/2013

Raum für Begegnungen

In der Schweiz sorgen Begegnungszonen für mehr Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsteilnehmern.

Foto: Patrick Luethy/fussverkehr.chBeispiel Grenchen in der Schweiz: Von diesem Siegerprojekt des „Flâneur d’Or“ profitieren insbesondere ältere Menschen, die nun ohne beschwer­­liche Unterführung über die Straße gehen können.

Alle vier Jahre wird in der Schweiz der „Flâneur d’Or“ vergeben, ein Preis, der bauliche Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger auszeichnet. Die Initiatoren des Wettbewerbs, der VCS, der Schwesterclub des VCD, sitzt mit in der Jury. VCS und der Verein „Fußverkehr Schweiz“ kritisieren, dass der Fußverkehr gegenüber der Automobilität stiefmütterlich behandelt wird. Auch die Schweiz investiert immer noch sehr wenig Geld ausgerechnet in jene Gruppe, die sich aus eigener Kraft von einem Ort zum anderen bewegt. Im Gegensatz dazu fließen jährlich Hunderte Milliarden Schweizer Franken in den öffentlichen Verkehr und den Straßenbau.

Raum für Begegnungen

Ein paar erfreuliche Veränderungen hat der „Flâneur d’Or“ in den letzten Jahren bewirkt, denn er motiviert die Kommunen, etwas für den Fußverkehr zu tun. Eines der Siegerprojekte ist eine Begegnungszone in Grenchen. Bis vor zehn Jahren trennte eine streckenweise vierspurige Straße die Kleinstadt Grenchen, die für ihre Uhrenindustrie bekannt ist, in zwei Teile. Die Fußgänger wurden auf 75 Metern Länge durch eine Unterführung geschleust. Ausgerechnet der Bau einer Autobahn bot die Gelegenheit, das Zentrum neu zu gestalten. Anstelle der Unterführung haben Fußgängerinnen und Fußgänger nun in einer Begegnungszone Vortritt beim Überqueren der Straße. Autos dürfen nur noch 20 km/h fahren, und die Straßenbreite wurde auf zwei statt der ursprünglichen vier Spuren halbiert. Heute durchqueren nicht mehr wie früher 14000 Autos und Lastwagen täglich das Zentrum Grenchens, sondern nur noch 4850 Fahrzeuge.

Versuchslabor der Begegnungszone war zwischen 1995 und 2006 die Fußgänger- und Fahrradmodellstadt Burgdorf. Dass in Begegnungszonen Fußgänger Vortritt haben und Tempo 20 gilt, stieß auch im Ausland auf Interesse: 2008 nahm unter anderem Frankreich das System der Begegnungszonen in sein Straßenverkehrsrecht auf.

Auch die Berner Vorortgemeinde Köniz – mit knapp 40000 Einwohnern und 20000 Arbeitsplätzen eine Art „Schweiz im Kleinen“ im dicht bebauten Mittelland – wurde durch eine stark befahrene Hauptstraße auseinandergerissen. Unter dem Titel „Koexistenz-Zone“ reduzierte die Gemeinde 2005 das Tempo auf der Hauptstraße auf 30 km/h und hob die Zebrastreifen auf. Trotzdem haben sich die Wartezeiten für die Fußgänger reduziert, und der Verkehr fließt heute besser als früher mit Tempo 50. An den Ortseingängen dienen Lichtsignale als „Pförtner“. Sie lassen nur so viele Autos und Lkw ins Zentrum, wie die zu Kreisverkehren umgestalteten Knotenpunkte verkraften. Auch acht Jahre nach der Einführung gilt es als Pionierleistung, dass eine Kommune auf einer so stark befahrenen Hauptachse eine Tempo-30-Zone errichtete.

Das Volk redet mit

In den großen Schweizer Städten wie Zürich, Basel oder Bern lebt rund die Hälfte der Haushalte ohne eigenes Auto. In der Bündner Berggemeinde Chur besitzen etwa 70 Prozent der Haushalte ein Auto. Dort wird die Bevölkerung im nächsten Jahr über eine Volksinitiative abstimmen, die für die gesamte Stadt maximal Tempo 30 erlaubt. In Chur gilt schon heute in vielen Wohnvierteln Tempo 30. Unter dem Titel „Eine Stadt entdeckt die Langsamkeit“ soll die Geschwindigkeit nun auch auf den großen Kantonsstraßen reduziert werden.

Stefanie Stäuble

Begegnungszone: Wer hats erfunden?

In der Schweiz entstanden ab dem Jahr 2002 die sogenannten Begegnungszonen. Hier wird „den Fußgängerinnen und Fußgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt“ wie es im Schweizer O-Ton heißt. In der Begegnungszone haben Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, Vortritt gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Es wurde ein gesondertes Verkehrsschild eingeführt.

fairkehr 5/2023