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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Politik 1/2013

Die Straße zurückerobern

Radfahrer sollen seltener gezwungen sein, Radwege zu nutzen. Die meisten Kommunen ­kommen den gesetzlichen Bestimmungen aber nur zögerlich nach.

Foto: Kara/Fotolia.com

Als der Gesetzgeber 1997 die sogenannte Radfahrnovelle in die Straßenverkehrsordnung (StVO) einpflegte, wollte er damit den Radfahrern entgegenkommen: Sie sollten nicht mehr auf Radwegen fahren müssen, sondern häufiger die Fahrbahn benutzen dürfen.

„Außerdem sollten die Kommunen dazu bewegt werden, den baulichen Standard von Radwegen zu verbessern“, sagt Dankmar Alrutz von der Planungsgemeinschaft Verkehr in Hannover. Eine Verwaltungsvorschrift zur StVO forderte die Behörden deshalb auf, sämtliche Radwege zu überprüfen: ob deren Qualität ausreicht und ob eine Benutzungspflicht weiterhin gerechtfertigt ist – etwa bei gefährlich dichtem Auto- und Lkw-Verkehr.

Soweit die Theorie. In der Praxis sah es zunächst ganz anders aus: Die meisten Kommunen änderten wenig oder gar nichts an der Benutzungspflicht. Vielfach überwogen die Bedenken. „Zu ungewohnt war die Vorstellung, dass Radfahrer auf der Fahrbahn oft besser aufgehoben sind als auf einem schlechten Radweg“, sagt Arne Koerdt, Leiter des Referats Rad- und Fußverkehr beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg. „Einige Kommunen wollen lieber die bisherigen Regelungen beibehalten.“

Überprüfen Städte und Gemeinden ihre Radwege nicht, handeln sie streng genommen rechtswidrig. Das haben verschiedene Urteile gezeigt, die in Einzelfallentscheidungen forderten, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. 2010 verpflichtete dann das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Grundsatzurteil die Stadt Regensburg, Schilder an einem Radweg abzumontieren, nachdem der Vorsitzende des ADFC Regensburg geklagt hatte. Die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer müsse gestärkt und Radfahrer dürften nicht gezwungen werden, schlechte Radwege zu benutzen. Spätestens dieses Urteil brachte Bewegung in die Kommunen.

Der VCD klagt

Gegen eine bestehende Radwegebenutzungspflicht zu klagen, ist allerdings nicht so einfach. Wer die beanstandete Regelung seit über einem Jahr kennt, darf sie nicht mehr anfechten, denn dann ist die Widerspruchsfrist abgelaufen. Da die meisten Schilder bereits vor 1997, also vor der StVO-Novelle, aufgestellt wurden, haben also nur Neubürger die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Der Vorsitzende des VCD-Landesverbands Bayern, Bernd Sluka, hat diesen Weg beschritten: Er klagt in zwei Fällen gegen den Freistaat. Seiner Ansicht nach gefährdet die Benutzungspflicht eines Radwegs in Pocking und eines in Niedersatzbach Radler und auch Fußgänger. Unterstützt wird er vom VCD vor Ort.

Auch in Bremen waren Klagen anhängig. Doch nicht nur deshalb reagierte die Straßenverkehrsbehörde: Von den 440 Kilometern Radwegen, die an Straßen verlaufen, werden bis April nur noch gut 160 Kilometer benutzungspflichtig sein, darunter 106 Kilometer, die in beide Richtungen befahren werden dürfen. „Die Radfahrer erobern sich die Straße zurück“, sagt Wilhelm Hamburger vom Referat für strategische Verkehrsplanung der Stadt Bremen. Im Auftrag der Behörde hatte ein Planungsbüro alle benutzungspflichtigen Radwege überprüft, politische Gremien und Interessenvertreter wie den ADFC an dem Prozess beteiligt und die Öffentlichkeit kontinuierlich informiert. Die Stadt setzte die Vorschläge vollständig um. Zumeist wurden Schilder abgebaut, in Einzelfällen auch Radfahrstreifen auf die Fahrbahn aufgetragen.

Immer mehr Städte reagieren

In Dortmund befasste sich der Fahrradbeauftragte Rüdiger Hartmann persönlich mit der Überprüfung der Radwege, nachdem die Stadt bereits 1989 da­mit begonnen hatte, ohne dass viel passierte. 2011 bereiste Hartmann mit weiteren Radexperten und Polizei die Stadtteile und überprüfte jeden Einzelfall. Das Dortmunder Radwegenetz an Straßen ist 490 Kilometer lang, davon sind nun noch 180 Kilometer benutzungspflichtig. Bis Jahresende stehen weitere 72 Kilometer auf dem Prüfstand.

Kommunen heben also nach und nach die Benutzungspflicht auf. Am Verhalten der Radfahrer ändert das allerdings wenig: Untersuchungen etwa in Bremen zeigen, dass mehr als 90 Prozent weiterhin den Radweg bevorzugen. Nur auf wenigen Straßen wurden mittlerweile deutlich mehr Radler gezählt, sagt Verkehrsreferent Hamburger. Viele fühlen sich subjektiv auf dem Radweg sicherer, obwohl Studien zeigen, dass sie auf der Straße weniger gefährdet sind. Oftmals ist schlicht nicht bekannt, dass keine Benutzungspflicht – mehr – bestehe, so Hamburger: „Viele Autofahrer betrachten Radfahrer auf der Straße noch immer als Provokateure.“

Sebastian Hoff

Radfahrer sollen entscheiden können

Foto: Andreas Labes

fairkehr: Frau Hänel, wie steht der VCD zur Radwegebenutzungspflicht?
Anja Hänel: Wir lehnen die Radwegebenutzungspflicht ab und plädieren dafür, dass Radfahrer selber entscheiden können sollen, ob sie auf der Straße fahren oder Radwege nutzen. Im Stadtverkehr sind Radfahrer meist auf der Straße am sichersten aufgehoben, weil Autofahrer sie dort am ehesten sehen. Um Radfahrer besser zu schützen, fordert der VCD vom Bund die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften.

Was sollten die Kommunen unternehmen?
In vielen Städten hat der Radverkehr in den vergangenen Jahren so sehr zugenommen, dass die Infrastruktur nicht mehr ausreicht. Da die Unfallzahlen von Radfahrern in vielen Kommunen sehr hoch sind, sollten sie vor allem in die Radinfrastruktur und damit in mehr Sicherheit investieren. Vorhandene Verkehrsflächen müssen neu verteilt werden. Die einfachste Lösung ist, die Radfahrer auf der Straße fahren zu lassen – am besten auf markierten Radfahrstreifen.

Sind Auto- und Radfahrer ausreichend über die Straßenverkehrsordnung ­informiert?
Vielfach herrscht Unklarheit darüber, wann ein Radweg benutzt werden muss und wann nicht – bei Radfahrern ebenso wie bei Autofahrern. Fahrschulen sollten deshalb beispielsweise die aktuellen Regelungen der StVO vermitteln. Autofahrer verstehen oft nicht, warum Radfahrer die Straße nutzen und nicht den – aus der Benutzungspflicht herausgenommenen – Radweg. Je mehr Radfahrer allerdings auf der Straße fahren, desto sicherer sind sie dort unterwegs und desto eher werden sie von anderen Verkehrsteilnehmern akzeptiert.

Interview: Sebastian Hoff

Wie verhalten sich Radfahrer richtig?

Ist ein Radweg mit einem entsprechenden Schild als benutzungspflichtig gekennzeichnet, muss er nach Paragraph 2, Absatz 4 StVO benutzt werden – selbst wenn er den baulichen Anforderungen nicht genügt, etwa weil er weniger als 1,50 Meter breit ist. Das gilt sogar in Tempo-30-Zonen, wo grundsätzlich keine Benutzungspflicht zulässig ist.

Nicht benutzungspflichtige Radwege können, müssen aber nicht befahren werden. Ist ein benutzungspflichtiger Radweg nicht befahrbar, zum Beispiel wenn er ausgebessert wird, zugeparkt oder zugeschneit ist, dürfen Radfahrer stattdessen die Straße nutzen.

Und wenn ein Radweg für beispielsweise Dreiräder oder Fahrradanhänger unzumutbar ist, sollen Polizei und Ordnungskräfte die Nutzung der Straße nicht beanstanden.

fairkehr 5/2023