Magazin 1/2013
Dienstrad ahoi
Das Dienstwagenprivileg gilt nun auch für Fahrräder.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
Das haben die Landesfinanzminister Anfang Dezember entschieden und die Finanzämter angewiesen, rückwirkend für 2012 Fahrräder und Pedelecs wie Dienst-Pkw zu behandeln. Das heißt, Arbeitnehmer müssen ihr Dienstfahrrad pauschal mit monatlich einem Prozent des Listenpreises versteuern.
Der VCD hatte sich gemeinsam mit anderen Verbänden wie dem ADFC, dem Bundesverband Elektromobilität, dem Verband Service Fahrrad VSF und der LeaseRad GmbH für die steuerliche Gleichbehandlung eingesetzt. „Fahrräder und Pedelecs sind eine umweltfreundliche, günstige und praktische Alternative zum Dienstwagen“, betont Wasilis von Rauch vom VCD-Projekt „Besser E-Radkaufen“. „Parkplatzsuche und Fußweg fallen weg. Die steuerliche Gleichbehandlung war längst überfällig, um der einseitigen Förderung von Dienstwagen etwas entgegenzusetzen.“