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Ein Pfad führt über eine grüne Alm
Ein Junge gießt Pflanzen, die in einer Holzkiste wachsen
Eine Seilbahngondel schwebt über eine dicht bebaute Stadt

Titel 3/2012

Eine kleine Erleichterung

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Anwohnern des Frankfurter Flughafens eine Nacht­ruhe von 23 bis 5 Uhr morgens zugestanden.

Foto: Rainer RüfferLärm macht krank: Jeden Montag demonstrieren Tausende Anwohner der neuen Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen.

Adolf (70) und Angela (66) Herrlein hatten gelernt, mit dem Lärm des Frankfurter Flughafens zu leben. Seit Mitte der 70er Jahre wohnen sie auf dem Lerchesberg, einem wohlhabenden Viertel im Frankfurter Süden, wo man die startenden und landenden Maschinen schon immer hörte. Für das Ehepaar war es erträglich. Noch 1998 bauten sie ihr Haus aus, um mit Kindern und Enkeln unter einem Dach zu leben.

Doch kurz darauf wurde beschlossen, den Flughafen zu erweitern. Eine neue Landebahn im Stadtwald sollte gebaut werden, die den Lärm der anfliegenden Maschinen noch näher an die Wohngebiete im Frankfurter Süden und in einige umliegende Gemeinden bringt. Überflughöhe 480 Meter: Für die Herrleins war die Grenze des Zumutbaren überschritten. Sie zogen vor Gericht – wie viele andere betroffene Anwohner und einige Kommunen. Die im Oktober 2011 eröffnete Landebahn hat das Ehepaar, das nie auf einer Demonstration war, zu Wutbürgern wider Willen gemacht.

Als einzige Privatleute wurden die Herrleins als Musterkläger ausgewählt für das Verfahren, das bis vor das Bundesverwaltungsgericht ging. Das Urteil vom April war für sie ein Teilerfolg. Ihrem Wunsch, den Flughafenausbau rückgängig zu machen, kamen die Richter nicht nach. Aber sie bestätigten das zuvor bereits vom hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhängte Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr. Diese nächtliche Betriebsruhe war bereits vor zwölf Jahren in einem Mediationsverfahren vereinbart worden: Flughafenausbau nur mit Nachtflugverbot, hieß die Kompromissformel.

Doch wenige Jahre später wollte die schwarz-gelbe Landesregierung davon nichts mehr wissen. Im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau wurden vor allem auf Druck von Luftfrachtunternehmen 17 planmäßige Nachtflüge im Jahresdurchschnitt zugelassen. Ein internationales Drehkreuz könne nachts nicht komplett dichtmachen, lautete die Argumentation – die der hessische Verwaltungsgerichtshof verwarf. Mit einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht griff die Landesregierung das Urteil an – obwohl Politiker von CDU und FDP wegen des öffentlichen Drucks mittlerweile längst versicherten, sie unterstützten ein Nachtflugverbot. Diese Doppelzüngigkeit verstand kaum jemand in der Rhein-Main-Region.

Sechs Stunden komplette Ruhe

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass eine nächtliche Betriebsruhe nicht nur möglich, sondern sogar geboten ist. Die „besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung“ seien nicht beachtet worden, rügten die Richter. Zwischen 23 und 5 Uhr herrscht jetzt komplette Ruhe rund um den Flughafen. Und auch für die sogenannten Randstunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr verhängte das Gericht Einschränkungen.

Der VCD begrüßt das Urteil. „Das Schutzbedürfnis der Bevölkerung ist nun gerichtlich bestätigt“, sagt sich die stellvertretende Bundesvorsitzende Monika Ganseforth. Lärm sei eines der am weitesten unterschätzten Umweltprobleme. Das Leipziger Urteil hat für sie Signalwirkung. Nötig sei jetzt ein bundesweites Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Das fordert auch das Umweltbundesamt (UBA). Die heute gültigen Lärm-Grenzwerte reichten nicht aus, die Belastung sei zu hoch und extrem gesundheitsschädlich, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Allein in der Rhein-Main-Region entstünden durch Fluglärm in den nächsten zehn Jahren zusätzliche Kosten von 400 Millionen Euro nur für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Er spricht sich für eine bundesweit einheitliche Planung aus.

Die gibt es derzeit nicht. Ob, wie oft und mit welchen Maschinen nachts geflogen werden darf, ist unterschiedlich geregelt. Meist gibt es Einschränkungen, aber an einigen Flughäfen wie Köln/Bonn oder am Billigflieger-Stützpunkt Hahn im Hunsrück ist rund um die Uhr Betrieb. Der Frankfurter Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke ermuntert Betroffene, auf der Basis des Leipziger Urteils auch dort einen besseren Schutz der Nachtruhe einzuklagen. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass selbst an einem dem internationalen Verkehr dienenden Flughafen wie Frankfurt Einschränkungen möglich sind“, sagt er. Nur an einem deutschen Flughafen sei ein Nachtflugverbot sehr schwer durchzusetzen: Leipzig/Halle sei explizit für den Frachtverkehr in der Nacht geplant worden. Der Flughafenbetreiber hofft deshalb, zusätzliches Geschäft anzulocken, das in Frankfurt nicht mehr möglich ist. Doch Lufthansa Cargo, die größte deutsche Frachtfluggesellschaft, bleibt ihrem zentralen Drehkreuz in Frankfurt treu. Die Maschinen starten jetzt so früh, dass sie das Nachtflugverbot nicht betrifft.

Für die Anwohner des Flughafens ist die Ruhezeit zwischen 23 und 5 Uhr nur eine kleine Erleichterung. Ohrenbetäubender Lärm reißt sie frühmorgens aus dem Schlaf, tagsüber donnern die Jets oft im Minutentakt über die Häuser. Verzweifelte Eltern berichten davon, wie sich ihre Kinder kaum noch auf die Hausaufgaben konzentrieren können. Schulen und Kindergärten haben sich der Protestbewegung angeschlossen, die nach wie vor die Schließung der neuen Landebahn und strenge Lärmgrenzwerte fordert. Jeden Montag demonstrieren Tausende Betroffene direkt im Terminal 1 des Flughafens. Im Visier haben sie die Politik. Den Regierungsparteien sei die Lebensqualität der Bevölkerung völlig gleichgültig, schimpfte Dirk Treber, der Vorsitzende der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms, bei der 22. Demonstration Anfang Mai.

Werner Geiß, Mitglied im VCD-Arbeitskreis Flugverkehr und selbst Anwohner des Frankfurter Flughafens, plädiert dafür, das Ziel der Kritik zu erweitern – auf die Flugreisenden, die neben den Demonstranten an den Schaltern stehen. „Wir sind Flugreiseweltmeister, regen uns aber über den Lärm auf, den wir selbst mit verursachen“, sagt Geiß. Man müsse sich zunächst mit den Lebensgewohnheiten einer flugsüchtigen Gesellschaft auseinandersetzen, bevor man sich auf eine Debatte über die Umverteilung des Lärms einlässt.

Verlagerung auf die Bahn

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob wirklich jede Maschine, die in Frankfurt startet, nötig ist. Nach Angaben der Bundesregierung führt jeder sechste Flug von Frankfurt zu einem Ziel, das in weniger als vier Stunden mit der Bahn erreichbar ist. Dass eine Verlagerung möglich ist, zeigte sich, als wegen Streiks vor allem innereuropäische Flüge gestrichen wurden. Die Bahn hat das zusätzliche Verkehrsaufkommen problemlos bewältigt.

Doch es wird weiter munter geflogen. 56 Millionen Passagiere starteten oder landeten 2011 am Frankfurter Flughafen, so viele wie nie zuvor. Tendenz: weiter steigend. Die Herrleins unternehmen jetzt einen letzten Schritt, um dem Lärmterror Einhalt zu gebieten. Sie ziehen, ­un­ter­stützt vom Rechtshilfefonds einer Bürger­initiative, vors Bundesverfassungsgericht. Es geht um Artikel zwei des Grundgesetzes. Der garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit – ein Recht, das gegen die wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft immer schwerer durchzusetzen ist.

Günter Murr

Das fordert der VCD

  • Luftverkehrssteuer erhalten und ausbauen
  • Einheitliches Nachtflugverbot für ganz Deutschland von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • Kerosin europaweit besteuern
  • Einen wirkungsvollen CO2-Emissionshandel für den Luftverkehr einführen
  • Start- und Landeentgelte einheitlich nach Schadstoffen und Lärm differenzieren
  • Umsatzsteuer-Befreiung im grenzüberschreitenden europäischen Flugverkehr aufheben
  • Direkte und indirekte Subventionierung von Flughäfen und Fluggesellschaften beenden
  • Mehr innerdeutsche Flüge auf die Bahn verlagern

fairkehr 5/2023