Magazin 6/2011
Nachtflüge: Anwohner brauchen Ruhe
In den vergangenen Monaten gab es zwei wichtige Urteile zum Nachtflugverbot.
Da es in Deutschland kein gesetzliches Nachtflugverbot gibt, findet die Auseinandersetzung um den ungestörten Schlaf von Flughafenanwohnern regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten statt. Zwei wichtige Urteile sind in den letzten Monaten dazu gesprochen worden.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich im Oktober mit dem RheinMain-Flughafen in Frankfurt, wo seit Ende Oktober die jahrelang umstrittene vierte Landebahn in Betrieb ist. Das Urteil sieht ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr vor, das seit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn eingehalten werden muss. Das Verbot gilt allerdings nur vorläufig bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Das entscheidet Mitte März darüber, ob der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau rechtmäßig ist. Er sieht 17 planmäßige Nachtflüge vor.
Im Osten der Republik hatten Anwohner mit ihrer Klage gegen Lärm in der Nacht am neuen Flughafen Berlin-Brandenburg, der im Juni eröffnet wird, weniger Glück. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab und genehmigte damit Flüge von 5 bis 24 Uhr. Die Betroffenen hoffen nun auf ein besseres Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Sowohl in Frankfurt als auch in Berlin wird weiter demonstriert.
Der VCD sieht dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der lärmgeplagten Anwohner. Er fordert ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr in ganz Deutschland.